Wechseln der Studien- und Prüfungsordnungen
Ab dem Sommersemester 2022 muss der Antrag
- für das Wintersemester bis 30.10. und
- für das Sommersemester bis 30.04.
beim Prüfungsamt eingegangen sein.
Bitte beachten Sie die wichtigsten Änderungen der Prüfungsordnung, da ein Rücktritt nach dem Wechsel nicht mehr möglich ist.
➤ Bei diesen Terminen handelt es sich um Ausschlussfristen, später eingehende Anträge können leider nicht berücksichtigt werden.
Allgemeine Informationen
Für Studierende, die ihr Studium aufnehmen, gilt automatisch die neueste Studien- und Prüfungsordnung. Studierende, die ihr Studium vorher aufgenommen haben, können auf Antrag im Prüfungsamt in die aktuelle Änderungsordnung ihres Studiengangs wechseln, sofern eine neue Version vorliegt.
Haben Sie sich zu einem Wechsel der Prüfungsordnung entschlossen, ist der entsprechende Antrag auf Umschreibung in die Änderungsordnung zur SPO bei uns im Prüfungsamt einzureichen.
Ein Wechsel in die aktuelle Änderungsordnung der Studien- und Prüfungsordnung kann nicht widerrufen werden.
Sobald uns Ihre Unterlagen vollständig vorliegen, werden Ihre Leistungen umgebucht.
Studien- und Prüfungsordnungen
Die Studien- und Prüfungsordnungen finden Sie unter Recht & Regelungen - Satzungen, Ordnungen & Richtlinien