Informationen zum Nachteilsausgleich
Nachteilsausgleiche sind spätestens 4 Wochen vor Beginn der Prüfungswoche bzw. vor dem Prüfungstermin (bei Prüfungen außerhalb der Prüfungswoche) im Prüfungsamt fristgerecht einzureichen.
➤ Frist Prüfungswoche Sommersemester 2024: 24.06.2024*
* Ausschlussfrist, später eingehende Anträge können nicht mehr berücksichtigt werden.
Ausnahme bei Krankheit
Es handelt sich um eine akute bzw. erst nach der Frist bekannt gewordene Erkrankung.
➤ Wenden Sie sich in diesem Fall bitte umgehend ans uns unter
pruefungsamt@ph-weingarten.de oder telefonisch unter 0751 501-8245.
Handbuch "Studium und Behinderung"
Von der Studienvorbereitung bis zum Berufseinstieg informiert das Handbuch Studieninteressierte und Studierende sowie Berater und Beraterinnen umfassend zum Thema Studieren mit Behinderungen und chronischen Krankheiten. Das Handbuch "Studium und Behinderung" finden Sie hier.
Leitfaden zum Thema Nachteilsausgleich vom Deutschen Studierendenwerk in Berlin (Autorin: Dr. Maike Gattermann-Kasper/ Hrsg. IBS, Berlin 2018).