Prüfungsanmeldung und Abmeldung zum Wintersemester 2024/2025
Bitte beachten Sie, dass Sie zum Abgabedatum Ihrer Bachelor- bzw. Masterarbeit oder einer Hausarbeit im jeweiligen Studiengang immatrikuliert sein müssen.
Prüfungsanmeldung Wintersemester 2024/2025
Wintersemeser 2024/2025: 02.12.2024. – 07.01.2025*
*Bei diesem Termin handelt es sich um eine Ausschlussfrist, d. h. eine spätere Anmeldung ist nicht mehr möglich.
Die Prüfungsanmledung erfolgt einheitlich für alle mündlichen Prüfungen und Klausuren
- aller Bachelorstudiengänge
- der Fächer mit abweichendem Umfang in Bezug zum Lehramt (PO 2015)
- im Masterstudiengang Medien- und Bildungsmanagement
- im Masterstudiengang Lehramt Grundschule und Sekundarstufe I (PO 2018)
- im Erweiterungsstudiengang Master Lehramt Sekundarstufe I
über das LSF. Dort können Sie sich mit Ihrem persönlichen Account, wie im Belegverfahren, zu den jeweiligen Prüfungen anmelden, die Sie im WiSe 2024/2025 ablegen möchten. Die Prüfungen finden Sie je Studiengang gelistet unter dem Hauptpunkt „Prüfungen“ (Veranstaltungen → Vorlesungsverzeichnis → Prüfungen).
Wichtige Hinweise:
- Bitte suchen Sie die Prüfungen nicht über Suchmaschinen oder über Suchfunktionen, da es Prüfungen mit gleicher Bezeichnung in mehreren Studiengängen gibt, sondern gehen Sie im LSF unter Veranstaltungen → Vorlesungsverzeichnis → Prüfungen!
- Die Prüfungsanmeldung muss von Ihnen korrekt durchgeführt werden, eine Vormerkung reicht hierfür nicht aus!
- Bitte verlassen Sie nach der An- oder Abmeldung zu einer Prüfung LSF nicht über den Zurück Button, Ihre letzte Aktion wird sonst ggf. rückgängig gemacht und vom System nicht erfasst.
Für Prüfungen, die nicht im LSF hinterlegt sind, wenden Sie sich bitte an die jeweiligen Modulverantwortlichen. Hier wird die Prüfungsanmeldung nicht über das Prüfungsamt organisiert.
Sollten Sie Probleme mit der Prüfungsanmeldung haben, wenden Sie sich bitte unverzüglich an die Mitarbeiter/innen im Prüfungsamt: pruefungsamt@ph-weingarten.de. Bitte schildern Sie Ihr Problem und teilen uns auch Ihre Matrikelnummer, Name und Vorname, Studiengang sowie die betreffende Modulprüfung mit.
Prüfungsabmeldung
Während des Anmeldezeitraums ist eine Abmeldung jederzeit ohne die Angabe von Gründen möglich. Die Abmeldung kann im LSF selbst vorgenommen werden.
Nach dem Anmeldezeitraum ist eine Abmeldung nur noch aus wichtigem Grund (z.B. Krankheit) möglich. Der geltend gemachte Grund muss dem Prüfungsamt unverzüglich schriftlich angezeigt und glaubhaft gemacht werden.
Ausnahme bei Krankheit:
- unverzügliche Anzeige im Prüfungsamt vorrangig per E-Mail
unter pruefungsamt@ph-weingarten.de oder
telefonisch unter 0751/ 501-8245
- Vorlage eines ärztlichen Attests im Original unverzüglich
Hierfür kann die Attestvorlage verwendet werden: siehe Downloads
Vorgaben für das ärztliche Attest
Das ärztliche Attest muss folgenden Inhalt aufweisen (BVerwG, Beschluss v. 06.08.1996 – 6 B 17.96):
- voraussichtliche Dauer der Erkrankung,
- medizinische Befundtatsachen, Beschreibung der gesundheitlichen Beeinträchtigung
- Art der sich aus der Erkrankung ergebenden Beeinträchtigungen,
Beispiel: Störung der Konzentrationsfähigkeit oder Schreibfähigkeit. - Untersuchungstag,
- Datum, Stempel und Unterschrift des Arztes.
Die genaue Bezeichnung der Krankheit (Diagnose) ist nicht notwendig, aber zweckmäßig, insbesondere, wenn dadurch bereits die erhebliche Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit der oder des Studierenden offensichtlich wird. (Beispiel: Fiebrige Grippe.)
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen oder ärztliche Atteste nur mit Diagnose und/oder Diagnoseschlüssel ohne Befundtatsachen oder der Hinweis der Ärzte, die oder der Studierende sei "prüfungsunfähig" ist nicht ausreichend.
Fehler in der Beschreibung der krankhaften Beeinträchtigungen oder der Einhaltung der vorgeschriebenen Form gehen zu Lasten der Studierenden, da sie die Beweislast für den Nachweis des Rücktrittsgrundes tragen. Ein nicht ausreichendes, fehlendes oder zu spät eingereichtes Attest führt daher zum Nichtbestehen der Prüfung.
Informationen zum Nachteilsausgleich
Nachteilsausgleiche sind spätestens 4 Wochen vor Beginn der Prüfungswoche bzw. vor dem Prüfungstermin (bei Prüfungen außerhalb der Prüfungswoche) im Prüfungsamt fristgerecht einzureichen.
➤ Frist Prüfungswoche Wintersemester 2024/2025: 02.01.2025*
* Ausschlussfrist, später eingehende Anträge können nicht mehr berücksichtigt werden.
Ausnahme bei Krankheit:
Es handelt sich um eine akute bzw. erst nach der Frist bekannt gewordene Erkrankung.
Handbuch "Studium und Behinderung"
Von der Studienvorbereitung bis zum Berufseinstieg informiert das Handbuch Studieninteressierte und Studierende sowie Berater und Beraterinnen umfassend zum Thema Studieren mit Behinderungen und chronischen Krankheiten.
Den Leitfaden zum Thema Nachteilsausgleich vom Deutschen Studierendenwerk in Berlin (Autorin: Dr. Maike Gattermann-Kasper/ Hrsg. IBS, Berlin 2018) finden Sie unter Downloads.