Prüfungsabmeldung
Während des Anmeldezeitraums ist eine Abmeldung jederzeit ohne die Angabe von Gründen möglich. Die Abmeldung kann im LSF selbst vorgenommen werden.
Nach dem Anmeldezeitraum ist eine Abmeldung nur noch aus wichtigem Grund (z.B. Krankheit) möglich. Der geltend gemachte Grund muss dem Prüfungsamt unverzüglich schriftlich angezeigt und glaubhaft gemacht werden.
Bei Krankheit
- unverzügliche Anzeige im Prüfungsamt vorrangig per E-Mail
unter pruefungsamt(at)ph-weingarten.de oder
telefonisch unter 0751 501-8245
- Vorlage eines ärztlichen Attests im Original innerhalb 3 Werktagen
Hierfür kann die Attestvorlage verwendet werden: Attestvorlage (PDF)
Vorgaben für das ärztliche Attest
Das ärztliche Attest muss folgenden Inhalt aufweisen (BVerwG, Beschluss v. 06.08.1996 – 6 B 17.96):
- voraussichtliche Dauer der Erkrankung,
- medizinische Befundtatsachen, Beschreibung der gesundheitlichen Beeinträchtigung
- Art der sich aus der Erkrankung ergebenden Beeinträchtigungen,
Beispiel: Störung der Konzentrationsfähigkeit oder Schreibfähigkeit. - Untersuchungstag,
- Datum, Stempel und Unterschrift des Arztes.
Die genaue Bezeichnung der Krankheit (Diagnose) ist nicht notwendig, aber zweckmäßig, insbesondere, wenn dadurch bereits die erhebliche Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit der oder des Studierenden offensichtlich wird. (Beispiel: Fiebrige Grippe.)
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen oder ärztliche Atteste nur mit Diagnose und/oder Diagnoseschlüssel ohne Befundtatsachen oder der Hinweis der Ärzte, die oder der Studierende sei "prüfungsunfähig" ist nicht ausreichend.
Fehler in der Beschreibung der krankhaften Beeinträchtigungen oder der Einhaltung der vorgeschriebenen Form gehen zu Lasten der Studierenden, da sie die Beweislast für den Nachweis des Rücktrittsgrundes tragen. Ein nicht ausreichendes, fehlendes oder zu spät eingereichtes Attest führt daher zum Nichtbestehen der Prüfung.