Fragen und Antworten | Prüfungsverwaltung
Hier finden Sie unsere Frequently Asked Questions (FAQs) zu verschiedenen Themen rund um Ihre Prüfungen.
Ihre Frage ist nicht dabei? - Gerne helfen wir auch telefonisch oder schriftlich weiter.
Unsere Kontaktdaten finden Sie hier.
Allgemeine Fragen
Wintersemester: 01.10. - 31.03
Sommersemester: 01.04. - 30.09
Bis zur Abgabe der letzten Prüfungsleistung (Abschlussarbeit/Modulprüfung).
Sollten Sie z. B. im Sommersemester eine Leistung ablegen oder die Abgabe Ihrer BA/MA Arbeit vornehmen, müssen Sie sich für dieses Semester rückmelden.
Dies kann bedeuten, dass uns die Noten noch nicht gemeldet wurden.
Bitte kontaktieren Sie in dringenden Fällen nochmals Ihren Lehrenden für die Weitergabe der Leistungen an uns.
In der Regel gibt es Sammeleinsichten über das jeweilige Fach. Bei den Studiengängen Elementarbildung (Kindheitspädagogik) und Bewegung und Ernährung erfolgt die Einsicht über das Prüfungsamt. Auch die Klausuren aller weiteren Studiengänge können bei uns auf Nachfrage gerne eingesehen werden.
Im Allgemeinen gibt es keine Höchstdauer an erbrachter Studienzeit.
Bei Studierenden der PO 2015 Bachelor Lehramt ist zu beachten, dass das Grundstudium bis zum Ende des 4. Fachsemesters abgeschlossen sein muss.
Hier sollte die Anzahl der Gutachter*innen berücksichtigt werden:
Sie ist in 2-facher (bei zwei Gutachtern*innen) und in 1-facher (bei einem*r Gutachter*in) gebundener Ausfertigung (bitte keine Spiralbildung!) mit jeweils einer CD, auf welcher sich die Bachelorarbeit in digitaler Form als PDF-Datei befindet, fristgerecht bei uns im Prüfungsamt einzureichen.
Die CD ist am Ende der Bachelorarbeit einzukleben und mit Matrikelnummer, Name und Vorname zu beschriften. Zusätzlich muss eine CD, auf welcher sich die Bachelorarbeit in digitaler Form als PDF-Datei befindet, zum Verbleib in der Prüfungsakte abgegeben werden. Diese CD ist ebenfalls mit Matrikelnummer, Name und Vorname zu beschriften.
Es gibt hierbei keine klassische Vorgabe, da dies jeder Betreuer und jede Betreuerin ganz individuell gestalten.
Sie können Ihre Abschlussarbeit sowohl persönlich in unserem Büro oder an der Pforte abgeben, als auch per Post an uns senden.
Für den postalischen Versand empfehlen wir die Sendung per Einschreiben.
Weitere Hinweise zu den Abschlussarbeiten finden Sie hier:
Infos rund um die Bachelorarbeit (PDF)
Infos rund um die Masterarbeit (PDF)
Bachelorarbeit
Die Bachelorarbeit sollte spätestens zu Beginn des letzten Semesters angemeldet werden, damit die Abgabe und Bewertung der Bachelorarbeit noch in Ihrem letzten Studiensemester erfolgen kann.
Fällt der Abgabetermin das neue Semester, müssen Sie sich für dieses fristgerecht rückmelden, da Studien- und Prüfungsleistungen nur in Studiengängen erbracht werden können, in denen Sie eingeschrieben bzw. rückgemeldet sind.
Masterarbeit und Referendariat
Die Masterarbeit ist spätestens Mitte des vorletzten Semesters anzumelden. Diese Frist ist notwendig, da alle Prüfungsleistungen im jeweiligen Studiengang eingereicht werden müssen und nicht nachgereicht werden können.
Die Frist verschärft, falls das Studium mit dem Wintersemester endet. Hier muss die Masterarbeit bei geplanten Antritt des Referendariates im Februar bereits im April zu den ausgeschriebenen Terminen angemeldet werden.
Die Bescheinigung über das Bestehen der 60 ECTS wird durch uns bearbeitet, unterschrieben, gedruckt und an das Regierungspräsidium versandt. Bitte beachten Sie daher, dass die Note der Arbeit spätestens am 10.03. des Jahres im Prüfungsamt eingehen sollte.
Wurde dieser Termin versäumt, können wir Ihnen leider nicht garantieren, dass die Bescheinigung über die bestandenen 60 ECTS rechtzeitig zum 31.3. den Regierungspräsidien vorliegt.
Je nach Betreuer beträgt die Korrekturzeit ca 2 Monate.
Erst wenn wir Ihnen die Bescheinigung über das Bestehen der 60 ECTS-Punkte ausgestellt haben, ist eine Übernahme in den Beamtenstatus auf Probe möglich.