BAföG - Formblatt 05
Für eine positive Bestätigung Ihrer Studienleistungen müssen in den Bachelorstudiengängen Leistungen im Umfang von 60 CP vorliegen.
Das Formblatt 05 können wir gerne für Sie ausfüllen.
Bei einem vollzogenen Hochschul-, Studiengang- oder Fachwechsel, werden BAföG-Empfänger i.d.R. aufgefordert beim Leiter des Prüfungsamtes, Herrn Prof. Dr. Kittel, auf einem Formblatt eine Einstufung vornehmen zu lassen.
Eine Bestätigung der Fachsprecher der einzelnen Studienfächer ist nicht notwendig; es reicht die Unterschrift des Prüfungsamtsleiters bzw. der Geschäftsführung.