Herzlich Willkommen im Prüfungsamt
Von der Verwaltung der Prüfungsleistungen über das Beantworten von Fragen zu formalen und organisatorischen Abläufen bei Prüfungen bis hin zum Ausstellen von Zeugnissen und fertigen Prüfungsstatistiken stehen wir Ihnen bei Fragen und Problemen gerne zur Verfügung.
Öffnungszeiten Frontoffice
Montag | 09:00 - 12:00 Uhr |
Dienstag | 09:00 - 12:00 Uhr |
Mittwoch | 13:30 - 16:00 Uhr |
Donnerstag | 09:00 - 12:00 Uhr |
Freitag | Geschlossen |
Auch während der vorlesungsfreien Zeit sind wir zu diesen Öffnungszeiten gerne für Sie da.
Kontakt

Leitung Prüfungsamt

Fragen und Antworten | Prüfungsverwaltung
Hier finden Sie unsere Frequently Asked Questions (FAQs) zu verschiedenen Themen rund um Ihre Prüfungen.
Ihre Frage ist nicht dabei? - Gerne helfen wir auch telefonisch oder schriftlich weiter.
Allgemeine Fragen
Wann ist der Semesterbeginn?
Wintersemester: 01.10. - 31.03
Sommersemester: 01.04. - 30.09
Bis wann muss ich mich rückmelden?
Bis zur Abgabe der letzten Prüfungsleistung (Abschlussarbeit/Modulprüfung).
Sollten Sie z. B. im Sommersemester eine Leistung ablegen oder die Abgabe Ihrer BA/MA Arbeit vornehmen, müssen Sie sich für dieses Semester rückmelden.
Warum kann ich meine Note im LSF nicht sehen?
Dies kann bedeuten, dass uns die Noten noch nicht gemeldet wurden.
Bitte kontaktieren Sie in dringenden Fällen nochmals Ihren Lehrenden für die Weitergabe der Leistungen an uns.
Wo kann ich Klausureinsicht erhalten, wenn ich eine Prüfung nicht bestanden habe?
In der Regel gibt es Sammeleinsichten über das jeweilige Fach bzw. Studiengang.
Wie lange hat man nach Ende der Regelstudienzeit Zeit, fehlende Seminare oder Prüfungsleistungen nachzuholen- also wie viele Semester hat man höchstens Zeit für den Abschluss?
Im Allgemeinen gibt es keine Höchstdauer an erbrachter Studienzeit.
Bei Studierenden der PO 2015 Bachelor Lehramt ist zu beachten, dass das Grundstudium bis zum Ende des 4. Fachsemesters abgeschlossen sein muss.
Wie viele Exemplare meiner Bachelorarbeit muss ich abgeben?
Hier sollte die Anzahl der Gutachter*innen berücksichtigt werden:
Sie ist in 2-facher (bei zwei Gutachtern*innen) und in 1-facher (bei einem*r Gutachter*in) gebundener Ausfertigung (bitte keine Spiralbildung!) mit jeweils einer CD, auf welcher sich die Bachelorarbeit in digitaler Form als PDF-Datei befindet, fristgerecht bei uns im Prüfungsamt einzureichen.
Die CD ist am Ende der Bachelorarbeit einzukleben und mit Matrikelnummer, Name und Vorname zu beschriften. Zusätzlich muss eine CD, auf welcher sich die Bachelorarbeit in digitaler Form als PDF-Datei befindet, zum Verbleib in der Prüfungsakte abgegeben werden. Diese CD ist ebenfalls mit Matrikelnummer, Name und Vorname zu beschriften und auf das Formblatt Einreichung digitale Version der BA-Arbeit aufzukleben (siehe Homepage).
Wie formatiere ich meine Abschlussarbeit? Gibt es bestimmte Vorgaben?
Aus der Prüfungsordnung ergibt sich keine Vorgabe . Bitte erkundigen Sie sich bei Ihren Betreuer*innen oder der Studiengangleitung.
Muss ich meine Abschlussarbeit persönlich im Prüfungsamt abgeben?
Sie können Ihre Abschlussarbeit sowohl persönlich in unserem Büro oder an der Pforte abgeben, als auch per Post an uns senden.
Für den postalischen Versand empfehlen wir die Sendung per Einschreiben.
Bachelor-, Masterarbeit und Referendariat
Wann soll die Bachelorarbeit angemeldet werden?
Die Bachelorarbeit sollte spätestens zu Beginn des letzten Semesters angemeldet werden, damit die Abgabe und Bewertung der Bachelorarbeit noch in Ihrem letzten Studiensemester erfolgen kann.
Fällt der Abgabetermin in das neue Semester, müssen Sie sich für dieses fristgerecht rückmelden, da Studien- und Prüfungsleistungen nur in Studiengängen erbracht werden können, in denen Sie eingeschrieben bzw. rückgemeldet sind.
Wann soll die Masterarbeit angemeldet werden?
Die Masterarbeit ist spätestens Mitte des vorletzten Semesters anzumelden. Diese Frist ist notwendig, da alle Prüfungsleistungen im jeweiligen Studiengang eingereicht werden müssen und nicht nachgereicht werden können.
Die Frist verschärft, falls das Studium mit dem Wintersemester endet. Hier muss die Masterarbeit bei geplanten Antritt des Referendariates im Februar bereits im April zu den ausgeschriebenen Terminen angemeldet werden.
Frist zur Anmeldung verpasst?
Die Bescheinigung über das Bestehen der 60 ECTS wird durch uns ausgestellt und an Sie versandt. Bitte beachten Sie daher, dass die Note der Arbeit spätestens am 10.03. des Jahres im Prüfungsamt eingehen sollte.
Wie lange dauert die Korrekturzeit?
Je nach Betreuer beträgt die Korrekturzeit ca. 2 Monate.
Wann erhalte ich meinen Beamtenstatus auf Probe?
Master Grundschule: Sobald Sie die Bescheinigung über das Bestehen der 60 ECTS-Punkte erhalten haben, können Sie damit den Gasthörerstatus beenden und damit ist eine Übernahme in den Beamtenstatus auf Probe möglich. Die Bescheinigung erhalten Sie, sobald uns der Zeugnisantrag inkl. Entlastungsvermerk der Bibliothek vorliegt.