Was ist ein Nachteilsausgleich?
Um Studieninteressierten und Studierenden chancengleiche Teilhabe zu ermöglichen sowie Diskriminierungen zu vermeiden, stellen Nachteilsausgleiche ein wichtiges Instrument dar. Nachteilsausgleiche sollen situationsbezogen und individuell beeinträchtigungsbedingte Benachtei¬ligungen von Studierenden mit Behinderung und chronischen Erkrankungen kompensieren (DSW/IBS: 92-93).
Um einen Anspruch auf einen Nachteilsausgleich geltend machen zu können, muss dieser „erforderlich, geeignet und angemessen“ (a. a. O.: 95) sein. Der Anspruch ist im Grundgesetz, Hochschulrahmengesetz sowie im jeweiligen Landeshochschulgesetz gesetzlich verankert. Im Zeugnis darf das in Anspruch nehmen von Nachteilsausgleichen nicht vermerkt werden (a. a. O.: 92).
Nachteilsausgleiche können beispielsweise beim Zulassungsverfahren sowie den Studien- und Prüfungsleistungen geltend gemacht werden.