Studium Übersee
Studienaufenthalt an einer Partnerhochschule
Studierende erhalten über das International Office der PHW die Möglichkeit, in einem anderen außereuropäischen Land zu studieren und so ihre sozialen und kulturellen Kompetenzen zu erweitern.
Dabei lernen sie das akademische System einer ausländischen Hochschule kennen und profitieren von deren Lehr- und Lernmethoden und deren Vergleich. Nach Abschluss des ersten Studienjahres können Studierende sich für einen Studienaufenthalt zwischen vier und zwölf Monaten an einer ausländischen Gasthochschule und eine entsprechende Förderung bewerben
Voraussetzungen
Für einen Studienaufenthalt an einer Partnerhochschule in einem Übersee-Land müssen Sie das erste Studienjahr abgeschlossen haben und über ausreichende Sprachkenntnisse der Unterrichtssprache verfügen (siehe Steckbriefe).
Bewerbungsverfahren
Die Bewerbung erfolgt über das Bewerbungsportal des International Office an der PH Weingarten, das auch für die Auswahl und die Anmeldung an der Partnerhochschule verantwortlich ist.
Bewerbungsfrist
Die Bewerbungsfrist für einen Studienaufenthalt sowie eine evtl. Förderung ist jeweils Oktober bis Januar. Bitte beachten Sie, dass es nur einen Bewerbungstermin pro akademischem Jahr gibt.
NEU: Zusatzfördermöglichkeitenab Akademischem Jahr 2023-24.
Key Facts für Ihr Semester in Übersee-Ländern
Durch die vorhandenen Kooperationsverträge müssen Sie keine Studiengebühren an der Gasthochschule zahlen. Zudem haben Sie die Möglichkeit, sich über das International Office der PHW um ein Teilstipendium (z.B. der Baden-Württemberg Stiftung, des MWK oder des DAAD) zu bewerben. Unsere Partnerhochschulen in Übersee-Ländern haben i.d.R. ein offenes Studienangebot, d.h. Sie können aus allen angebotenen Kursen frei auswählen. Häufig gibt es bestimmte Sprachvoraussetzungen, die Austauschstudierende erfüllen müssen. Diese unterscheiden sich stark von Partnerhochschule zu Partnerhochschule, teilweise werden bestimmte Zertifikate gefordert. Nähere Informationen hierzu finden Sie in den Steckbriefen zu den jeweiligen Hochschulen.
Nähere Informationen hierzu finden Sie in den Steckbriefen zu den jeweiligen Hochschulen.
Kriterien für die Übersee Zusatzförderungen
Auch für Übersee gibt es Möglichkeiten un Rahmen für Mobilitäten außerhalb Europa für bestimmte Personengruppe.
Mobilität mit Behinderung / Chronischer Erkrankung
Zielgruppe
Personen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 oder einer chronischen Erkrankung, die im Rahmen der Projektförderung an einer Mobilitätsmaßnahme teilnehmen.
Antragseinreichung
Bitte wenden Sie sich an das International Office der PHW! Bei Förderung über DAAD-Projekte wird der Beihilfeantrag durch die Projektverantwortliche/den Projektverantwortlichen im Namen der antragstellenden Institution mindestens zwei Monate vor Beginn der geplanten Mobilitätsmaßnahme zum betreffenden Projekt über das DAAD-Portal eingereicht.
Folgende Anlagen sind beizufügen:
- Ablehnung der Kostenübernahme durch die Krankenkasse oder Zusatzversicherung
- Kopie Schwerbehindertenausweis
- bei Personen mit chronischer Erkrankung: Ärztliches Attest mit Beschreibung der medizinischen Erfordernisse
- weitere Unterlagen zur nachvollziehbaren Erläuterung der Notwendigkeit und Angemessenheit der erhöhten Ausgaben
Beihilfeanträge zu bereits begonnenen Maßnahmen werden nicht berücksichtigt.
Zielgruppe
Personen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 oder einer chronischen Erkrankung, die im Rahmen der Projektförderung an einer Mobilitätsmaßnahme teilnehmen.
Antragseinreichung:
Die Baden-Württemberg Stiftung sieht keine festen höheren Sätze für Mobiltiät mit Behinderung / chronischer Krankheit vor. Die Stipendienraten können jedoch von der Hochschule bis zu einer festgelegten Höchstsumme an die individuellen Bedürfnisse angepasst werden. Benötigen Sie eine Zusatzförderung, reichen Sie hierfür bitte einen formlosen schriftlichen Antrag beim International Office ein.
Folgende Anlagen sind beizufügen:
- Kopie Schwerbehindertenausweis
- bei Personen mit chronischer Erkrankung: Ärztliches Attest mit Beschreibung der medizinischen Erfordernisse
- weitere Unterlagen zur nachvollziehbaren Erläuterung der Notwendigkeit und Angemessenheit der erhöhten Ausgaben
Beihilfeanträge zu bereits begonnenen Maßnahmen werden nicht berücksichtigt.
Zusatzförderung Mobilität mit Kind
Antragseinreichung
Bedauerlicherweise ist hier vom Stipendiengeber keine spezielle Zusatzförderung vorgesehen. Bitte kontaktieren Sie bei einer geplanten Mobilität mir Ihrem Kind das International Office der PH Weingarten zu bestehenden Fördermöglichkeiten.
Beihilfeanträge zu bereits begonnenen Maßnahmen werden nicht berücksichtigt.
Die Baden-Württemberg Stiftung sieht keine festen Zusatzförderung für Mobilität mit Kind vor. Die Stipendienraten können jedoch von der Hochschule bis zu einer festgelegten Höchstsumme an die individuellen Bedürfnisse angepasst werden. Benötigen Sie eine Zusatzförderung, kontaktieren Sie das International Office der PHW und reichen hierfür einen formlosen schriftlichen Antrag beim International Office ein.
Beihilfeanträge zu bereits begonnenen Maßnahmen werden nicht berücksichtigt.