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PH Mitarbeitende & Lehrende (international)


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Erasmus+ Personalmobilität

Über das Programm Erasmus+ haben Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen aus allen Bereichen der Hochschule (z.B. Lehrende, Mitarbeiter der Verwaltung, Bibliothek, ZIMT) die Möglichkeit, im europäischen Ausland an Fort- und Weiterbildungen (STT) teilzunehmen bzw. als Gastdozent an einer unserer Partnerhochschulen zu lehren (STA).

Unsere Partnerhochschulen

Erasmus+ STA= Mobilität zu Lehrzwecken

Im Rahmen des ERASMUS+ Programms fördert die Pädagogische Hochschule Weingarten Lehraufenthalte von Hochschulpersonal an Partnerhochschulen zum Ausbau der Internationalisierung.

Wer kann gefördert werden?

  • Professoren und Dozenten mit vertraglichem Verhältnis zur Hochschule
  • Wissenschaftliche Mitarbeiter
  • Doktoranden, die in der Lehre tätig sind

Was wird gefördert?
Gefördert werden Lehraufenthalte an Partnerhochschulen in Erasmus+ Programmländern. Gastlehrende sollen durch ihren Aufenthalt die europäische Dimension der Gasthochschule stärken, deren Lehrangebot ergänzen und ihr Fachwissen Studierenden vermitteln, die nicht im Ausland studieren wollen oder können. Nach Möglichkeit sollte dabei die Entwicklung gemeinsamer Studienprogramme der Partnerhochschulen ebenso wie der Austausch von Lehrinhalten und -methoden eine Rolle spielen.

Wie lange kann eine Mobilität dauern?
Gefördert werden mindestens 2 und maximal 5 Tage (ohne Reisetage). In Ausnahmefällen können längere Aufenthalte mit „Zero Grant“ gefördert werden.

Wie hoch ist die Förderung?
Pauschalzuschüsse, die sich aus Tagessätzen und Reisekosten zusammensetzen. Die finanzielle Förderung orientiert sich an den unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in den Zielländern. Es gelten einheitliche Tagessätze für vier Ländergruppen, zwischen 140 und 180 Euro. Die Reisekostenpauschale wird je nach Entfernung berechnet.
Personal, das sich für nachhaltiges Reisen (Green Travel) entscheidet, erhält, sofern zutreffend, zusätzliche individuelle Unterstützung für Reisetage im Umfang von bis zu 4 Tagen für eine Hin- und Rückfahrt.

Wohin kann ich gehen?
Partnerhochschulen in Europa, mit denen ein ERASMUS+ Abkommen besteht. Hier finden Sie eine Liste der aktuellen Kooperationspartner.

Zu beachten
Die Lehraufenthalte müssen mindestens acht Unterrichtsstunden pro Woche (ggf. auch innerhalb einer kürzeren Aufenthaltsdauer) umfassen.

Wie läuft die Bewerbung ab?
Individuelle Aufenthalte: Das Akademische Auslandsamt sollte frühzeitig in die Planungen einbezogen werden. Der Kontakt zu Partneruniversitäten sollte bereits bestehen bzw. kann u.U. auch über das International Office hergestellt werden.

Voraussetzung für eine Förderung ist die Befürwortung der/des Vorgesetzten, eine Einladung durch den gastgebenden Arbeitsbereich und ein Arbeitsprogramm mit persönlichem und institutionellem Mehrwert sowie die grundsätzliche Bereitschaft, Gäste im Rahmen der Personalmobilität hier zu empfangen.

Aufgrund der begrenzt zur Verfügung stehenden Mittel müssen ggf. Anträge abgelehnt werden. Kriterien für die Förderungszusage sind Motivation und Arbeitsvorhaben, Bedeutung des Auslandsaufenthaltes für das jeweilige Arbeitsgebiet, Relevanz der Partnerhochschule für die PH Weingarten. Bevorzugt werden Mitarbeiter/innen gefördert, die noch keine Mobilität nutzen konnten.

Wann ist die Bewerbungsfrist?
Anträge auf eine ERASMUS+ Personalmobilität sind laufend möglich.

Erasmus+ STT= Mobilität zu Fort- und Weiterbildungszwecken

Angebote zu „Staff Weeks“

Um die Internationalisierung auf allen Ebenen der Hochschule zu fördern, können alle Mitarbeiter – auch Lehrende – von Erasmus+ zu Fort- und Weiterbildungszwecken profitieren.

Das Programm steht allen Beschäftigen der Hochschule offen*, z.B.: Rektorat, Personalabteilung, Haushaltsabteilung, Liegenschaften, Pforte, Innerer Dienst, ZIMT, Hochschulbibliothek, AWW, Studienberatung, Studierendensekretariat, Studierendenservice, Praktikumsamt, Prüfungsamt, Sekretariate, Lehrende, International Office, … *Voraussetzung ist ein regulärer Arbeitsvertrag.

Was wird gefördert?

  • Individuelle Hospitationen („Job Shadowing“)
  • Staff weeks
  • Sprachkurse
  • Seminare
  • Workshops
  • Studienbesuche
  • Nicht gefördert: Konferenzteilnahmen, Forschungsvorhaben

Wie lange kann eine Mobilität dauern?
Gefördert werden mindestens 2 Tage und maximal 1 Woche. In Ausnahmefällen können längere Aufenthalte mit „Zero Grant“ gefördert werden.

Wie hoch ist die Förderung?
Pauschalzuschüsse, die sich aus Tagessätzen und Reisekosten zusammensetzen. Die finanzielle Förderung orientiert sich an den unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in den Zielländern. Es gelten einheitliche Tagessätze für vier Ländergruppen, zwischen 140 und 180 Euro. Die Reisekostenpauschale wird je nach Entfernung berechnet.
Personal, das sich für nachhaltiges Reisen (Green Travel) entscheidet, erhält, sofern zutreffend, zusätzliche individuelle Unterstützung für Reisetage im Umfang von bis zu 4 Tagen für eine Hin- und Rückfahrt.

Es stehen auf Antrag Mittel für Sonderbedürfnisse (Behinderungen, Auslandsreise mit Kind bei Alleinerziehenden) zur Verfügung.

Wohin kann ich gehen?

  • Universitäten und Hochschulen
  • Sonstige Bildungseinrichtungen
  • Unternehmen

Alle Länder, die am Erasmus+ Programm teilnehmen:

  • Alle Länder der EU
  • Island, Lichtenstein, Norwegen
  • Türkei, Mazedonien

Wie läuft die Bewerbung ab?
Individuelle Hospitationen:
Das Akademische Auslandsamt sollte frühzeitig in die Planungen einbezogen werden. Der Kontakt zur Partneruniversität sollte bereits bestehen bzw.kann u.U. auch über das International Office hergestellt werden.

Voraussetzung für eine Förderung ist die Befürwortung der/des Vorgesetzten, eine Einladung durch den gastgebenden Arbeitsbereich und ein Arbeitsprogramm mit persönlichem und institutionellem Mehrwert sowie die grundsätzliche Bereitschaft, Gäste im Rahmen der Personalmobilität hier zu empfangen.

Staff Weeks/ Sprachkurse/ etc.:
Bewerbung über das International Office und dem Veranstalter.
Aufgrund der begrenzt zur Verfügung stehenden Mittel müssen ggf. Anträge abgelehnt werden. Kriterien für die Förderungszusage sind Motivation und Arbeitsvorhaben, Bedeutung des Auslandsaufenthaltes für das jeweilige Arbeitsgebiet, Relevanz der Partnerhochschule für die PH Weingarten. Bevorzugt werden Mitarbeiter/innen gefördert, die noch keine Mobilität nutzen konnten.

Wann ist die Bewerbungsfrist?
Anträge auf eine ERASMUS+ Personalmobilität sind laufend möglich.

Angebote zu Englisch-Sprachkursen

Hier ist eine Liste von Sprachzentren, mit denen PH-Mitarbeiter gute Erfahrungen gemacht haben. Wir haben keine offizielle Beziehung zu diesen Schulen, sondern führen sie nur als Empfehlungen auf. Es gibt noch viele andere Möglichkeiten. Wir schlagen vor, dass Sie diese als Ausgangspunkt für Ihre Suche nach geeigneten Sprachschulen für Ihre Bedürfnisse verwenden.

Atlantic Language School - Galway, Irland

ETI / York Associates - Malta and York, England

Cork English College - Cork, Irland

EF Sprachschulen- in der Regel in Europa

 

Weitere Angebote des DAAD

Kongress- und Vortragsreisen
Das Programm fördert die aktive Teilnahme deutscher Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler an Kongressen im Ausland. Mehr Information hier.

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