Frequently Asked Questions
Untenstehend finden Sie eine Übersicht häufiger Fragen rund um das Thema Bewerbung auf ein Auslandssemester, Bewerbungsablauf, Studium im Ausland oder Praktikum im Ausland.
Bewerbung
Grundsätzlich dürfen sich alle bewerben, die an der Pädagogische Hochschule Weingarten immatrikuliert sind.
Das Motivationsschreiben wird auf Englisch verfasst. Hier müssen Sie begründen, warum Sie ins Ausland möchten, inwiefern dies relevant für Ihre Studium ist und was Sie sich davon (persönlich und fachlich) versprechen. Gehen Sie dabei auf die ersten 3 von Ihnen gewählten Hochschulen ein!
Ja. Sie dürfen sich für mehrere Programme gleichzeitig bewerben. Beispiel: Sie bewerben sich für eine Hochschule in den USA aber gleichzeitig für Erasmus und andere Hochschulen in Übersee.
Ja, dies ist aus technischen Gründen notwendig. Allerdings können Sie Ihr Motivationsschreiben ganz auf Ihre Erstwahl zuschneiden. So wird deutlich, dass Sie nur dort hinmöchten. Da wir keine persönlichen Gespräche durchführen ist umso wichtiger gut darzustellen, warum genau diese Hochschule zu Ihrem Studium passt.
Nein. In diesem Fall laden Sie bitte einen Dummy (Word-Dokument in pdf umgewandelt) hoch, in dem Sie in einem Satz schreiben, warum die Noten noch nicht vorliegen. Sobald diese vorliegen, reichen Sie diesem beim International Office ein.
Das kommt auf die Partnerhochschule an. Viele Hochschulen haben freie Kurswahl, andere bieten festgelegte Programme an. Genauere Infos finden Sie in den Steckbriefen der Hochschule auf unserer Webseite. Partnerhochschulen
Dies hängt wiederrum von den Vorgaben, die die Partnerhochschule macht ab. Nähere Informationen hierzu finden Sie ebenfalls auf der Webseite in den Steckbriefen der Partnerhochschulen.
An der RWU können Sie kostenlos an den Kursen des Sprachenzentrums („clic“ Center for Languages and Intercultural Communication - www.rwu.de/hochschule/einrichtungen/clic-center-languages-and-intercultural-communication) teilnehmen. Bitte beachten Sie das das Semester an der RWU ca. 1 Monat vor dem der PH beginnt.
Nein. Sie müssen einen Sprachnachweis einreichen. Sie können, einen kostenlosen Online-Test, z.B. EF Test (50 Minuten) Test machen und das Zertifikat hochladen.
Ja, das ist grundsätzlich möglich. Sie wären dann als sogenannter „freemover“ unterwegs. In diesem Fall können Sie sich für eine Teilförderung über das IO bewerben, allerdings fallen an der Partnerhochschule für Sie in der Regel Studiengebühren an. Eine weitere Fördermöglichkeit besteht über Baföf. Die Bewerbung um einen Studienplatz und die damit zusammenhängenden organisatorischen Dinge müssen Sie selbstständig organisieren.
Ja, diese Gebühr muss immer beglichen werden.
Sie müssen nicht zwingend ein Urlaubssemester nehmen, das ist eine individuelle Entscheidung.
Es gibt zwei Möglichkeiten:
1. Sie nehmen ein Urlaubssemester: Vorteile Sie zahlen geringere Gebühren für dieses Semester an der PH. Zudem wird das Urlaubssemester nicht auf Ihre Regelstudienzeit angerechnet, was für Bafög-Empfänger von Vorteil sein kann. Nachteil: Im Urlaubssemester dürfen KEINERLEI Prüfungsleistungen an der PH abgelegt werden.
2. Sie melden sich regulär zurück. Vorteil: Sie können während dieses Semesters Prüfungsleistung ablegen, z.B. nach Rückkehr aus dem Ausland an der Prüfungswoche teilnehmen oder Hausarbeiten an der PH einreichen. Nachteil: Rückmeldegebühr muss regulär bezahlt werden, Studienzeit/Semesteranzahl erhöht sich entsprechend.
Nach der Bewerbung
Sie erhalten eine Bestätigung aus dem Bewerbungsportal Mobility Online, dass Ihre Bewerbung eingereicht ist. Nach Ende der Bewerbungsfrist melden wir uns nach spätestens 4 Wochen per E-Mail bei Ihnen.
Nach Abgabe deiner Bewerbung wird das International Office diese sichten und prüfen (Qualität und Vollständigkeit). Kriterien sind:
- Motivation
- Noten
- Sinnhaftigkeit für den Studienverlauf
- Sprachkenntnisse (Landes-/Arbeitssprache)
- Soziales / gesellschaftliches / kulturelles Engagement
Wir sichten alle Bewerbungen und informieren Sie ca. 4 Wochen nach Ende der offiziellen Bewerbungsfrist per E-Mail, ob Sie für einen Platz an einer unserer Partneruniversitäten bzw. ein Teilstipendium nominiert werden.
Studium im Ausland
Das unterscheidet je nach Semesterdauer an den Gastuniversitäten, zusätzlich können Sommer- und Wintersemester ebenfalls unterschiedlich lang sein. Grob gesagt beträgt die Dauer zwischen 4 und 5 Monate ungefähr.
Auch das kommt auf die Gasthochschule an. Häufig unterscheiden sich die Semesterzeiten stark von denen der PHW. Daher kommt es leider oft zu Überschneidungen mit den Semesterzeiten und Prüfungswochen der PHW. Falls Sie für ein Auslandsemester vor der Prüfungswoche ins Ausland gehen müssen, klären Sie unbedingt schon möglichst weit im Voraus mit den jeweiligen Dozenten, wie Sie dies mit Prüfungen organisieren können: z.B. Mobilitätsfenster nutzen, Seminare ein Semester früher absolvieren, Hausarbeit schreiben, Prüfung vorziehen oder in dem Semester danach schreiben. Bitte daran denken: das Sommersemester im Ausland (v.a. Skandinavien / USA) beginnt bereits im Januar oder spätestens Anfang Februar. Bitte dies bei der Planung beachten. Eine spätere Anreise ist meist nicht möglich
Länder Gruppe 1 (höhere Lebenshaltungskosten) Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden Förderrate:
600 Euro/ Monat, für max. 4 Monate (120 Tage)
Länder Gruppe 2 (mittlere Lebenshaltungskosten) Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern Förderrate:
540 Euro/ Monat, für max. 4 Monate (120 Tage)
Länder Gruppe 3 (niedrigere Lebenshaltungskosten) Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Slowakei, Slowenien, EJR Mazedonien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn Förderrate:
490 Euro/ Monat, für max. 4 Monate (120 Tage)
Das Erasmus Stipendium ist nur ein Teilstipendium und wird 120 Tagen, Tag genau berechnet, auch wenn Sie länger als 4 Monaten /120 Tagen im Ausland sind.
Beispiel:
Sie sind in Dublin von 10. September bis 22. Dezember. Da werden nur 101 Tagen berechnet.
Das Semester in Trondheim geht von 8. August bis 22. Dezember. Das sind 128 Tagen aber nur 120 Tagen werden berechnet.
Die Zielgruppen für eine Erasmus Zusatzförderung werden ab dem akademischen Jahr 2023/24 ausgeweitet. Damit sollen Studierende, für die ein Auslandsaufenthalt möglicherweise eine größere Herausforderung ist, besonders in ihrem Vorhaben unterstützt werden.
Zusätzlich zu den Studierenden mit Kind, behinderten oder chronisch kranken Studierende können unter bestimmten Bedingungen künftig weitere Gruppen einen monatlichen Zuschlag von 250 Euro erhalten: erwerbstätige Studierende und Studierende aus einem nicht-akademischen Elternhaus.
Für Übersee gibt es die Möglichkeit für individuelle Zusatzförderungen für Studierende mit Kind sowie für Studierende mit Behinderung. Bitte kontaktieren Sie hierzu frühzeitig das International Office.
Außerdem gibt es für alle Studierenden die Möglichkeit, einen Zuschuss von 50 Euro zu erhalten, falls Sie sich für nachhaltiges Reisen entscheiden. Siehe Kriterien hier.
Erasmus: nach dem Ausfüllen des Learning Agreements und der Bestätigung durch die Partnerhochschule, dass alles passt, bekommen Sie das sogenannte ‚Grant Agreement‘. In diesem Grant Agreement wird aufgelistet welche Fördersummer Sie bekommen sowie ob Sie berechtigt sind für eine Zusatzförderung und / oder Green Travel Zuschuss.
Ideal ist es alles fertig zu haben und somit vor der Ausreise die Auszahlung erhalten zu können. Sollten die Unterlagen unvollständig sein, erhalten Sie das Geld erst nachdem Sie in Ausland sind.
Bitte beachten Sie, dass Sie bei Erasmus 80% vor dem Antritt des Auslandssemesters erhalten. Die restliche Summe erhalten Sie nach Erledigung der erforderlichen Formalitäten nach Ende Ihres Auslandssemesters.
Übersee:
Hier unterscheidet sich das Vorgehen je nach Stipendienprogramm, das Sie erhalten.
Baden-Württemberg Stipendium (Teilstipendium): Nach dem Ausfüllen des Learning Agreements und der Bestätigung durch die Partnerhochschule, erhalten Sie den Link zum Online-Portal der Baden-Württemberg Stiftung. In diesem Portal müssen Sie alle geforderten Unterlagen hochladen und Ihre Bewerbung für ein Teilstipendium absenden. Die PHW nominiert Sie danach offiziell für ein Stipendium der Baden-Württemberg Stiftung. Die endgültige Auswahlentscheidung liegt ausschließlich bei der Kommission der Baden-Württemberg Stiftung. Bislang wurden unsere Auswahlvorschläge zu 100% angenommen. Der Stipendienvertrag wird Ihnen dann über BWS-World zugesandt (bitte Spam-Ordner im Auge behalten). Die Auszahlung der Stipendiensumme erfolgt monatlich für maximal 4 Monate.
PROMOS: Nach dem Ausfüllen des Learning Agreements (Studium Übersee) und der Bestätigung durch die Partnerhochschule/ den Praktikumsgeber erhalten Sie die Stipendienvereinbarung. 80% der Gesamtsumme erhalten Sie im Monat Ihrer Ausreise, die restlichen 20% nach Erstellung Ihres Erfahrungsberichts.
Weitere Informationen finden Sie unter 'Studium'.
Nein. Sie können sich aber für Auslands Bafög bewerben. Man muss sich mindestens 6 Monate im Voraus bewerben. Sie können jederzeit eine Kalkulation machen lassen, auch wenn Sie noch keinen Platz haben. Informationen finden Sie unter www.auslandsbafoeg.de oder holen Sie sich einen Broschüre in offene Sprechstunde / International Office.
Hausarbeiten können in Absprache mit Ihren Dozenten im Ausland geschrieben werden. In diesem Fall dürfen Sie allerdings kein Urlaubssemester nehmen. Die Bachelorarbeit sollte allerdings nicht im Ausland verfasst werden, da der Fokus auf dem Studium im Ausland liegen soll und in jedem Fall 30 ECTS belegt werden müssen. Allerdings können Sie im Ausland bereits Daten für eine Bachelorarbeit erheben. Bitte wenden Sie sich bei Interesse an das International Office für eine individuelle Beratung.
Ja, sofern sie kein Urlaubssemester haben. In einem Urlaubssemester dürfen Sie keine Prüfungen an der PH ablegen. Die im Rahmen eines Urlaubssemesters im Ausland erworbenen Leistungen werden aber natürlich anerkannt.
Studierende sind verpflichtet, vor Ihrem Auslandssemester eine Lernvereinbarung „Learning Agreement“ über die geplanten Studienleistungen mit der Heimat- und der Gasthochschule abzuschließen.
Ziel der Lernvereinbarung ist, für eine transparente und effiziente Vorbereitung des Auslandsstudiums zu sorgen und sicherzustellen, dass die im Ausland erfolgreich abgeschlossenen Ausbildungskomponenten der Studierenden für ihr Studium ggf. anerkannt werden können.
Vorgaben/Vorgehensweisen/Dokumente/etc. unterscheiden sich ggf. bei ERASMUS+ und Übersee!
Ab Akademisches Jahr 2022-23 wird dieser Vorgang in digitaler Form auf unserer Bewerbungsplattform, Mobility Online´ durchgeführt werden. Wenn Sie einen Platz für ein Auslandssemester erhalten, bekommen Sie eine genaue Anleitung wie dies funktioniert
Nach der Nominierung bekommen Sie von uns das Formular „Learning Agreement“. Sie müssen dann Ihr Modulhandbuch mit den Kursen der ausgewählten Gastuniversität vergleichen und schauen, was hier anerkannt werden kann. Dafür bleiben Sie bitte im Kontakt mit den jeweiligen Anerkennungsbeauftragten, die oft schon Erfahrung haben.
An der Gasthochschule angekommen, ändert sich häufig nochmals die Kursauswahl (Entfall, Überschneidung etc.) – das ist kein Problem! Füllen Sie hierzu einfach das Formular „Learning Agreement Changes“ aus, dass Sie vom International Office erhalten.
Schritt 1: Sie gehen das Modulhandbuch Ihrer Fächer bzw. Ihres Studiengangs durch und suchen die Module/ Lehrveranstaltungen heraus, die Sie im Ausland belegen möchten.
Schritt 2: Vergleichen das Vorlesungsverzeichnis der Gasthochschule damit und identifizieren die Kurse, die von den Kompetenzen her vergleichbar sind.
Schritt 3: Sie vereinbaren einen Termin bei dem/der Anerkennungsbeauftragte/n Ihrer Fächer / Ihres Studienganges und besprechen dies.
Schritt 4: Sie tragen diese Kurse in das Formular „Learning Agreement“ ein und lassen sich die Anerkennung durch den/die Anerkennungsbeauftragte/n Ihrer Fächer / Ihres Studienganges unterschreiben.
Die Anerkennungsbeauftragte. Eine aktuelle Liste erhalten Sie auf Anfrage.
- Nach der Rückkehr aus dem Auslandsaufenthalt holen die Studierenden von den Anerkennungsbeauftragten Unterschriften ein, die die Anerkennung der im Ausland erbrachten Leistungen bestätigen. Hierzu wird ein Formular („Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen“, Link s.u.) verwendet, in das Sie die anzuerkennenden Leistungen eintragen. Dies muss dann im Prüfungsamt eingereicht werden.
Um die im Ausland erbrachten Leistungen in das Leistungskonto aufnehmen zu können, benötigt das Prüfungsamt folgende Unterlagen
Antrag auf Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistung (Formular hier)
Transcript of Records der an der ausländischen Hochschule erbrachten LeistungenDer Antrag sollte innerhalb 3 Monaten nach der Rückkehr im Prüfungsamt eingereicht werden (gerne auch eingescannt - digital an pruefungsamt(at)ph-weingarten.de ), spätestens jedoch mit dem Antrag auf Zeugnisausstellung.
Nach der Eintragung im Leistungskonto erhält die/der Studierende von dem Prüfungsamt einen Bescheid über die Ankerkennung sowie eine Bescheinigung über alle erbrachten und anerkannte Studien- und Prüfungsleistungen.
Achtung: Auch wenn Sie sich keine Kurse aus Ihrem Auslandssemester an der Heimatuniversität anerkennen lassen, müssen Sie das Formular ausfüllen und verpflichtend an das Prüfungsamt schicken.
Es ist erwünscht, dass Sie sich möglichst viele Kurse anrechnen lassen. Sie müssen sich aber nichts anrechnen lassen, wenn Sie das nicht möchten/können. Bitte beachten Sie, dass Sie allerdings im Ausland dennoch 30 ECTS belegen müssen und 18 davon bestehen. Alle Kurse werden auf Ihr ‚Transcript of Records‘ von der Gasthochschule aufgelistet.
Wenn Sie keine Kurse anrechnen lassen möchten, müssen Sie eine schriftliche ‚Verzichtserklärung‘ abgeben.
Ja, das ist grundsätzlich möglich. Melden Sie sich bei uns, sobald Sie anfangen, mit dem Gedanken zu spielen, damit wir über die Möglichkeit einer Förderung sprechen können.
Ja. Sie dürfen pro Studienzyklus 12 Monate im Ausland gefördert werden. Sie dürfen z.B. Studium und Praktikum während des Bachelors und ein erneutes Auslandssemester und ein weiteres Praktikum während des Masters absolvieren und können für all diese Vorhaben gefördert werden.
Bitte achten Sie darauf ob Ihre Wunsch Hochschule Master Studierende akzeptiert (Homepage / Steckbriefe durchlesen)! Wenn Sie unsicher sind, kontaktieren Sie bitte das IO der PHW.
Überhaupt nicht. Sie dürfen auch in höherem Semester ein Auslandsemester absolvieren. Es wird schwieriger mit der Anerkennung, aber stellt an sich kein Hindernis dar.
Das ist unterschiedlich von Gastuniversität zu Gastuniversität. Im Prinzip hilft Ihnen das International Office der Gasthochschule einen Platz zu finden, wenn sie kein Wohnheimplatz haben.
Es ist grundsätzlich schwieriger geworden innerhalb des Erasmus-Raums Wohnheim Plätze zu bekommen. In Skandinavien / Irland bekommen Erasmus Studierende generell keinen Platz im Wohnheim und müssen selber suchen. Ähnliches gilt für Spanien. Daher bitte sich darauf einstellen, dass Sie selber suchen müssen und dies viel Zeit im Anspruch nehmen kann. Hilfestellung gibt es im Form von Erfahrungsberichte auf moopaed im International Office Kurs/ International Office der Gasthochschule / Ehemalige fragen/ Studentenorganisationen/ Erasmus-Gruppen auf Facebook.
In den USA hingegen werden Sie in der Regel verpflichtend in einem Wohnheim auf dem Campus untergebracht und müssen einen Meal-Plan dazu buchen. Dies ist optimal, da in der Regel alles fußläufig erreichbar ist und Sie sich keine Gedanken um die Verpflegung machen müssen, jedoch mit relativ hohen Kosten verbunden (Infos erhalten Sie auf den Webseiten der jeweiligen Hochschule).
Praktikum im Ausland
Im Programm Erasmus+ werden Praktika im europäischen Ausland gefördert, sofern sie eine Mindestdauer von 2 Monaten (60 Tage/1 Monat = 30 Tage) haben. Im Überseeraum gibt es verschieden Förderprogramme mit einer Mindestdauer von 4-6 Wochen.
Achtung: Bitte differenzieren Sie zwischen der Mindestdauer, die die Förderprogramme vorgeben und den fachlichen Vorgaben!
Mehr Information über Praktikum in Europa – KOOR Services BW
Lehramtsstudierende: Wenn Sie ein Praktikum an einer Schule im Ausland machen und hierfür eine Förderung in Anspruch nehmen möchten bewerben Sie sich bitte direkt beim DAAD im Programm Lehramt (https://www2.daad.de/ausland/studieren/stipendium/de/70-stipendien-finden-und-bewerben/?detail=57479967). Bitte unbedingt auf die Bewerbungsfristen des DAAD achten! Wichtig: Die Bewerberzahlen in diesem Programm sind sehr hoch und es muss leider auch mit einer Absage gerechnet werden. Bitte bewerben Sie sich dennoch auf das Programm. Ohne Ablehnung über dieses Programm ist im Übersee-Bereiche KEINE andere Förderung möglich!
Promos: Fördermöglichkeit für Praktika im Übersee-Bereich. Bewerbungsfrist ist dieselbe wie für Studium Übersee.
Bitte lesen Sie mehr auf unserer Seite für Praktika