Chancen- und Geschlechtergerechtigkeit
An den Hochschulen in Baden-Württemberg gibt es ein zweigeteiltes Beauftragtenwesen, im Bereich Gleichstellung.
Zum einen gibt es für den wissenschaftlichen und studentischen Bereich die Gleichstellungsbeauftragte.
Zum anderen gibt es für den verwaltungstechnischen Bereich die Beauftragte für Chancengleichheit.
Beide haben zwar unterschiedliche Gesetzesgrundlagen, jedoch ähnliche Aufgaben.
Dazu zählen:
- Beratung zu Fragen bezüglich Vereinbarkeit Beruf/Studium und Familie
- Beratung zu Fragen bezüglich der Chancengleichheit von Frauen und Männern
- Beratung bei geschlechtlicher Diskriminierung
- Beratung zu Förderprogrammen im Bereich Frauen- bzw. Männerförderung
- Teilnahme an Einstellungsverfahren
- Teilnahme an Berufungsverfahren (Nur Gleichstellungsbeauftragte)
- Netzwerkarbeit auf Landes- und Bundesebene (LaKoG; Arbeitskreis BfC)
- Gremienarbeit in der Hochschule
- Angebot von Veranstaltungen
- Ausschreibung von hausinternen Förderprogrammen
- Anschaffung von Gender-Literatur
- Maßnahmenumsetzung im Rahmen des Struktur- und Entwicklungsplans
Neben den Gleichstellungsbeauftragten gibt es weitere Ansprechpersonen für einzelne Diskriminierungsbereiche.
Vernetzt sind alle diese Personen mit weiteren Engagierten in der Gleichstellungsarbeit durch die Gleichstellungskommission.
Rechtsgrundlagen
Den Gleichstellungsplan der Pädagogischen Hochschule Weingarten (Gleichstellungsplan gem. § 4 Abs. 7 LHG, § 5 Abs. 1 Chancengleichheitsgesetz) der Gleichstellung des wissenschaftlichen sowie des verwaltungstechnischen Bereiches finden Sie im Kapitel 9 des Struktur- und Entwicklungsplans 2022-2026.