Promotionsstipendien
Finanzierung der Promotion
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, eine Promotion zu finanzieren:
1. Stipendium
2. Berufsbegleitendes Promovieren
3. Beschäftigungsverhältnis an der PHW: Qualifikationsstelle, Drittmittelprojektstelle, Lehrerabordnung zur Qualifikation, Mitarbeiterstelle/Lehrerabordnung nicht explizit zur Qualifikation
Bei Bedarf bietet das Servicezentrum Forschung Beratungen zu verschiedenen Mögichkeiten der Finanzierung und Unterstützung von Promotions- und Habilitationsprojekten an.
Wenn Sie Fragen haben oder auf der Suche nach (finanzieller) Unterstützung sind, wenden Sie sich gerne an die ForschungsreferentInnen.
Stipendien
Bei der Suche nach einem geeigneten Stipendium empfehlen wir Ihnen den Stipendium Ratgeber + Selbsttest sowie die Informationsseite "Stipendium erhalten und behalten". Weitere Möglichkeiten sind die Portale My Stipendium, e-fellows und Vergleich.org.
Promotionsstipendium der PHW nach dem Landesgraduiertenförderungsgesetz (LGFG):
Die PH Weingarten vergibt jährlich ein bis zwei Promotionsstipendien nach dem Landesgraduiertenförderungsgesetz. Die Ausschreibung erfolgt über den Lehrenden- und den Doktorandenverteiler.
Ausschreibung eines Promotionsstipendiums nach dem Landesgraduiertenförderungsgesetz
Die Pädagogische Hochschule Weingarten kann zwei Stipendien an hochqualifizierte wissenschaftliche und künstlerische Nachwuchskräfte vergeben.
Voraussetzungen:
- abgeschlossenes Hochschulstudium mit herausragender Qualifikation
- angenommene*r Doktorand*in an der Pädagogischen Hochschule Weingarten
- eine berufliche Tätigkeit muss mit der Förderung vereinbar sein und darf 10 h pro Woche nicht übersteigen (keine hauptamtliche Tätigkeit an der PHW)
Das Stipendium besteht aus
Grundstipendium: 1.340 EUR monatlich
ggf. Familienzuschlag: 160 EUR monatlich
Bei mehr als einem Kind: 210 EUR
Sach- und Reisemittel: 1.230 EUR für die gesamte Förderdauer
Anträge müssen bis spätestens 13.12.2024* per Email über das Sekretariat der Prorektorin, Frau Regina Koros (koros@vw.ph-weingarten.de) eingereicht sein.
*Bei dem Termin handelt es sich um eine Ausschlussfrist, d. h. später eingehende Bewerbungen werden nicht berücksichtigt (maßgeblich ist das Datum des Eingangsstempels der Hochschule).
Die Regelförderungsdauer beträgt zwei Jahre mit der Option der Verlängerung um zwei weitere Halbjahre. Das Stipendium wird zunächst für ein Jahr vergeben. Eine Verlängerung um ein weiteres Jahr ist möglich.
Falls durch eine Änderung der Vergaberegelung während der Laufzeit dieses Stipendiums eine Besserstellung einträte, werden die neuen Vergaberegelungen übernommen.
Beginn der Förderung: Februar 2025
Unterstützung mit Sachmitteln für die Promotion
Wenn Sie Mitglied in einem der vier Forschungszentren der PHW werden, erhalten Sie dort Zuschüsse für Reisekosten, Mittel für eine studentische Hilfskraft etc. Näheres regeln die Zentren.
Zudem gibt es Fördermöglichkeiten in den Fächern.
Externe Drittmittelgeber vergeben bisweilen Beihilfen für Promovierende. Die Deutsche Gesellschaft für Fremdsprachenforschung beispielsweise hat einen Forschungsfonds für Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler für den Bereich Datenerhebung und -auswertung eingerichtet. Beim DAAD können Zuschüsse für Kongress- und Vortragsreisen ins Ausland beantragt werden. Die Bewerbungsfristen betragen 4 Monate vor Kongressbeginn bzw. 1 Monat vor Vortragsdatum.
Die Weingarten Graduate School vergibt einen Zuschuss zu Reisekosten. Nähere Informationen finden Sie auf der Seite der Graduate School.
Anschubfinanzierung für Postdocs, Habilitierende, Junior- und Tenure Track Professuren
folgt...