Allgemeine FAQs zu Open Access
Open Access bezeichnet den freien Zugang zu wissenschaftlicher Literatur im Internet. Die gängigste Definition zu Open Access stammt aus der sogenannten “Budapester Erklärung“ von 2002:
„Open Access meint, dass diese Literatur kostenfrei und öffentlich im Internet zugänglich sein sollte, sodass Interessierte die Volltexte lesen, herunterladen, kopieren, verteilen, drucken, in ihnen suchen, auf sie verweisen und sie auch sonst auf jede denkbare legale Weise benutzen können, ohne finanzielle, gesetzliche oder technische Barrieren jenseits von denen, die mit dem Internetzugang selbst verbunden sind. In allen Fragen des Wiederabdrucks und der Verteilung und in allen Fragen des Copyright überhaupt sollte die einzige Einschränkung darin bestehen, den jeweiligen Autorinnen und Autoren Kontrolle über ihre Arbeit zu belassen und deren Recht zu sichern, dass ihre Arbeit angemessen anerkannt und zitiert wird“ (Erklärung der Budapest Open Access Initiative, 2002).
- Einfacher und schneller Zugang zu Forschungsergebnissen
- Artikel können der Allgemeinheit frei über das Internet zur Verfügung gestellt werden. Jeder kann sie herunterladen, lesen und weitergeben.
- Zugang zu wissenschaftlichen Erkenntnissen wird erleichtert und Forschungsergebnisse besser sichtbar.
- Schnellere Verbreitung von Forschungsergebnissen weltweit (Open Access - BMBF)
- Forschung baut stets auf den Ergebnissen vorangegangener Forschung auf.
- Der Zugang zu wissenschaftlichen Erkenntnissen ist essentielle Voraussetzung für jede Forschungstätigkeit.
- Für die Umsetzung von Forschungsergebnissen in Innovationen und als Impulsgeber für neue Ideen ist der ungehinderte Wissensfluss eine wichtige Rahmenbedingung
- Open Access ermöglicht diesen schnellen und komfortablen Zugriff auf relevante wissenschaftliche Inhalte
- Die Gesellschaft profitiert von Open Access. Jeder Interessierte kann Forschungsergebnisse und wissenschaftliche Publikationen im Internet finden, sie herunterladen, lesen und weitergeben (Open Access - BMBF)
Grundsätzlich gibt es zwei Wege über Open Access zu publizieren:
- Der goldene Weg: Erstveröffentlichung einer wissenschaftlichen Arbeit in einer Open-Access-Zeitschrift, als Open-Access-Monografie oder als Beitrag in einem Konferenz- oder Sammelband, der Open Access erscheint.
- Der grüne Weg: Zweitveröffentlichung von in einem Verlag oder einer Zeitschrift erschienenen Beiträgen auf Repositorien. Diese Zweitveröffentlichung kann in Form eines Preprints oder eines Postprints erfolgen.
Im Unterschied zum herkömmlichen Publikationssystem fließen bei Open Access Publikationen dreimal öffentliche Gelder in die Veröffentlichung:
- Forschende werden meist aus öffentlichen Mitteln bezahlt
- Bei der Veröffentlichung ihrer Ergebnisse durchlaufen die Publikationen Qualitätssicherungsverfahren, wie z. B. ein Peer-Review-Verfahren. Die Begutachtung übernehmen andere Wissenschaftler*innen – in der Regel ohne dafür von den Verlagen oder Zeitschriften entlohnt zu werden.
- Schließlich müssen Bibliotheken und Institute die Zeitschriften und Bücher von den Verlagen abonnieren bzw. erwerben, um sie den Angehörigen ihrer Einrichtungen zur Verfügung stellen zu können.
PH-spezifische FAQs zu Open Access
Die Übernahme von Open Access Gebühren bei Zeitschriften (Artikelgebühren) erfolgt durch Antrag auf Kostenübernahme von Artikelgebühren bei der Bibliothek (s. Anlage der Open Access-Richtlinie). Erstattet werden auf Antrag bis 2.400 Euro (brutto) für Artikel in wissenschaftlichen Fachzeitschriften, die im Publikationsmodell „goldener Weg“ Open Access erscheinen.
Bei den Verlagen Springer Nature und Wiley kann ohne Antrag auf Kostenübernahme von Artikelgebühren eingereicht werden. Dies gilt auch bei Hybrid-Zeitschriften von Springer Nature und Wiley. Über die DEAL-Verträge erfolgen Rechnungslegung und Finanzierung zentral über den Bereich Hochschulbibliothek Weingarten des Informationszentrums.
- Mitglieder oder Angehörige der Pädagogischen Hochschule Weingarten sind als "submitting author" oder "corresponding author" für die Bezahlung der Artikelgebühren verantwortlich. (Eine Ausnahme stellen Herausgeberbände dar, bei denen die Hochschule Herausgeber ist. Hier geht die Rechnung an die Hochschule.)
- Es können nur Artikel in originären Open-Access-Zeitschriften ("goldener Weg") gefördert werden, die im jeweiligen Fach anerkannte, strenge Qualitätssicherungsverfahren (peer review) anwenden. Eine Übersicht solcher Zeitschriften liefert z. B. das DOAJ – Directory of Open Access Journals.
- Artikel in prinzipiell subskriptionspflichtigen Zeitschriften (Hybrid Journals) sind nicht förderfähig. Dabei handelt es sich um Zeitschriften, in denen nicht nur Open-Access-, sondern auch Closed-Access-Artikel erscheinen. Eine Ausnahme bilden Zeitschriften, für die Transformationsverträge abgeschlossen wurden, z. B. DEAL.
- Die Artikelgebühren dürfen eine Höhe von maximal 2.400 Euro (brutto) pro Artikel nicht übersteigen. Eine Erstattung von Artikelgebühren von mehr als 2.400 Euro (brutto) ist anteilig möglich, d. h. die Mittel werden als Zuschuss zu den Gesamtkosten gewährt.
- Mirror-Journals sind nicht förderfähig. Zur Definition von Mirror Journals vgl. die DOAJ-Seite "Guide to applying" (Abschnitt "Additional criteria for some journal types").
- Über den Open-Access-Publikationsfonds können auf Antrag bei der Bibliothek (s. Anlage der Open Access-Richtlinie) Open-Access-Gebühren für Monografien und Sammelbände bis 5.000 Euro (brutto) pro Werk übernommen werden.
- Mitglieder oder Angehörige der Pädagogischen Hochschule Weingarten sind als Autorin oder Autor der Monografie oder als Herausgeberin oder Herausgeber eines Sammelbandes für die Bezahlung des Werkes verantwortlich.
- Das Werk erscheint im Publikationsmodell des Open Access, unterliegt einem fachlich anerkannten Qualitätssicherungsverfahren und steht unter einer CC BY, CC BY-SA oder CC BY-ND-Lizenz.
- Die Gesamtgebühren pro Werk dürfen eine Höhe von maximal 5.000 Euro (brutto) nicht übersteigen. Eine Erstattung von Open Access Gebühren von mehr als 5.000 Euro (brutto) ist anteilig möglich, d. h. die Mittel werden als Zuschuss zu den Gesamtkosten gewährt.
- Sind bei Monografien Autorinnen oder Autoren beteiligt, die nicht Mitglieder oder Angehörige der Pädagogischen Hochschule Weingarten sind, erfolgt die Erstattung von Open Access Gebühren anteilig gemäß der Anzahl der Autorinnen oder Autoren.
- Sind bei Sammelbänden Herausgeberinnen oder Herausgeber beteiligt, die nicht Mitglieder oder Angehörige der Pädagogischen Hochschule Weingarten sind, erfolgt die Erstattung von Open Access Gebühren anteilig gemäß der Anzahl der Herausgeberinnen oder Herausgeber.
- Für einzelne Beiträge in Sammelbänden werden keine Open Access Gebühren erstattet.
- Eine Erstattung von Open Access Gebühren für Dissertations- oder Habilitationsschriften ist ausgeschlossen. Für diese Schriften besteht eine kostenfreie Publikationsmöglichkeit über das hochschuleigene Repositorium OpusW.
Es können nur Artikel in originären Open-Access-Zeitschriften ("goldener Weg") gefördert werden, die im jeweiligen Fach anerkannte, strenge Qualitätssicherungsverfahren (peer review) anwenden. Eine Übersicht solcher Zeitschriften liefert z. B. das DOAJ – Directory of Open Access Journals.
Eine Übersicht solcher Zeitschriften liefert das DOAJ – Directory of Open Access Journals: Directory of Open Access Journals – DOAJ.
- Artikel in prinzipiell subskriptionspflichtigen Zeitschriften (Hybrid Journals) sind nicht förderfähig. Dabei handelt es sich um Zeitschriften, in denen nicht nur Open-Access-, sondern auch Closed-Access-Artikel erscheinen. Eine Ausnahme bilden Zeitschriften, für die Transformationsverträge abgeschlossen wurden, z. B. DEAL.
- Mirror-Journals sind nicht förderfähig. Zur Definition von Mirror Journals vgl. die DOAJ-Seite "Guide to applying" (Abschnitt "Additional criteria for some journal types").
Die Artikelgebühren dürfen eine Höhe von maximal 2.400 Euro (brutto) pro Artikel nicht übersteigen. Eine Erstattung von Artikelgebühren von mehr als 2.400 Euro (brutto) ist anteilig möglich, d. h. die Mittel werden als Zuschuss zu den Gesamtkosten gewährt.
Es können Open-Access-Gebühren für Monografien und Sammelbände bis 5.000 Euro (brutto) pro Werk übernommen werden.
Sind an Monografien auch Autorinnen oder Autoren beteiligt, die nicht Mitglieder oder Angehörige der Pädagogischen Hochschule Weingarten sind, erfolgt die Erstattung von Open Access Gebühren anteilig gemäß der Anzahl der Autorinnen oder Autoren.
Sind bei Sammelbänden auch Herausgeberinnen oder Herausgeber beteiligt, die nicht Mitglieder oder Angehörige der Pädagogischen Hochschule Weingarten sind, erfolgt die Erstattung von Open Access Gebühren anteilig gemäß der Anzahl der Herausgeberinnen oder Herausgeber.
Nein, für einzelne Beiträge in Sammelbänden werden keine Open Access Gebühren erstattet.
Eine Erstattung von Open Access Gebühren für Dissertations- oder Habilitationsschriften ist ausgeschlossen. Für diese Schriften besteht eine kostenfreie Publikationsmöglichkeit über das hochschuleigene Repositorium OpusW.
Die Hochschulbibliothek Weingarten bietet allen Angehörigen der Pädagogischen Hochschule Weingarten und der Hochschule Ravensburg-Weingarten - Lehrenden oder Studierenden - die Möglichkeit, elektronisch erzeugte Dokumente im WWW und damit weltweit über ihr Online-Publikations-System (OPUS W) zu veröffentlichen.