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Gute Wissenschaftliche Praxis

Die Basis einer vertrauenswürdigen Wissenschaft bildet die wissenschaftliche Integrität. Daher tragen Forscherinnen und Forscher die Verantwortung, ihre Tätigkeit nach den Regeln der guten wissenschaftlichen Praxis auszuführen. Den Umgang mit Forschungsdaten hat die DFG in ihre Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis aufgenommen.

Satzung der PH Weingarten zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis

Zur Umsetzung der Leitlinien der DFG zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis hat der Senat der Pädagogischen Hochschule Weingarten am 14.12.2020 eine Satzung erlassen. Diese finden Sie unter Downloads.

Ombudspersonen

Ombudspersonen für Gute Wissenschaftliche Praxis

Erste Ansprechpartner*in bei einem vermuteten wissenschaftlichen Fehlverhalten sind vom Senat gewählte Ombudspersonen oder auch der/die Kommissionsvorsitzende selbst.

Als Vertrauenspersonen beraten die Ombudsleute diejenigen, die sie über ein vermutetes Fehlverhalten in der Wissenschaft informieren und prüfen die Plausibilität der Vorwürfe. Sie informieren die Kommission, in der sie beratende Mitglieder sind und legen die Verdachtsfälle dort zur Beratung vor.

Ombudspersonen für die Promotion

Den Doktorandinnen und Doktoranden wie den Promotionsbetreuern und -betreuerinnen der PH Weingarten steht eine Ombudsperson als vertraulicher Ansprechpartner zur Seite. Im Falle von Konflikten, die sich aus der Arbeit an der Dissertation ergeben können, stellen sie eine unabhängige Instanz dar, an die sich sowohl Doktorandinnen und Doktoranden als auch Betreuerinnen und Betreuer wenden können.

Ethikkommission der PH Weingarten

Wissenschaftliche Arbeit und Forschung muss hohen ethischen Ansprüchen genügen. Ethisch verantwortliche Forschung zeichnet sich nach der DFG durch „eine hohe Sensibilität gegenüber sicherheitsrelevanten Risiken für Menschenwürde, Leben, Gesundheit, Freiheit, Eigentum, Umwelt oder ein friedliches Zusammenleben aus, die mit dem Forschungsvorhaben verbunden sind“[1].

Die Prüfung und Beurteilung eines Forschungsvorhabens hinsichtlich seiner ethischen Verantwortbarkeit wird durch die Ethikkommission der Hochschule vorgenommen.

Jede Wissenschaftlerin und jeder Wissenschaftler ist stets dazu verpflichtet, ethische Normen und Vorgaben einzuhalten. Zwar besteht keine grundsätzliche Verpflichtung zur Antragstellung bei der Ethik-Kommission der PH Weingarten, allerdings werden ethische Begutachtungen häufig von Drittmittelgebern und Publikationsorganen vorausgesetzt. Die Ethik-Kommission der PHW steht dabei den Forschenden in beratender Funktion zur Seite.

Die Ethikkommission kann nur insoweit tragfähige Voten abgeben, als sie genau über den geplanten Forschungsablauf und dessen potenzielle ethische Risiken informiert ist. Ein positives Votum der Ethikkommission entbindet nicht von der Verantwortung, jederzeit selbst die Einhaltung der entsprechenden ethischen Standards sicherzustellen.

Die Aufgaben und Zuständigkeiten der Ethikkommission regelt die Satzung der Ethikkommission vom 14.12.2021 (siehe Downloads).

[1] DFG - Deutsche Forschungsgemeinschaft

Antragsstellung

Forschende, die sich nicht sicher sind, ob ihr Projekt durch die Ethikkommission geprüft werden muss, können an Hand der Checkliste überprüfen, ob eine Begutachtung erforderlich ist. In Zweifelsfällen steht die Kommission zur Beratung zur Verfügung

Die Antragsstellung erfolgt über das Antragsformular.

Bitte beachten Sie, dass Sie einen Antrag an die Ethikkommission mit mindestens vier Wochen Vorlauf zur Beantragung Ihres Forschungsvorhabens stellen, so dass Sie das endgültige Votum vor Einreichung des Antrags erhalten können!

Anträge für ein Ethikvotum sind in digitaler Form  an die Vorsitzende der Kommission zu senden. Das Verfahren vom Zeitpunkt der Antragstellung bis zum Bescheid dauert in der Regel vier Wochen.

Die Checkliste sowie das Antragsformular finden Sie unter den Downloads.

Forschungsdatenmanagement

Die Regeln guter wissenschaftlicher Praxis beziehen sich auf den gesamten Forschungsprozess; fachspezifische Standards und etablierten Methoden sollen eingehalten werden. Insbesondere gilt dies für die Erhebung, Auswertung und Analyse von Forschungsdaten.

Drittmittelgeber verlangen in der Regel ein überzeugendes Forschungsdatenmanagement-Konzept als Teil des Förderantrags und machen dafür auch konkrete Vorgaben. In der Regel müssen Aussagen zur Archivierung der Daten gemacht werden, oft aber auch Angaben zur Nachnutzung der Daten gemacht werden.

Zum Forschungsdatenmanagement gibt es beim Verbund Forschungsdaten Bildung hilfreiche Informationen: Verbund Forschungsdaten Bildung.

Forschungsdatenarchivierung mit Radar

Die PH Weingarten hat einen hochschuleigenen Zugang zum disziplinenübergreifenden Repositorium Radar , das vom FIZ Karlsruhe – Leibniz-Institut für Informationsinfrastruktur gehostet wird. Mit RADAR können Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler Forschungsdaten aus abgeschlossenen wissenschaftlichen Studien und Projekten über ein Webportal hochladen, zu Datenpaketen zusammenstellen, diese mit Metadaten beschreiben, begutachten lassen, dauerhaft archivieren oder nachhaltig öffentlich zugänglich machen.

Handreichung für die Archivierung von Forschungsdaten an der PH Weingarten mit Radar

Präsentation Forschungsdatenmanagement und -archivierung mit Radar

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