Ethikkommission der PH Weingarten
Wissenschaftliche Arbeit und Forschung muss hohen ethischen Ansprüchen genügen. Ethisch verantwortliche Forschung zeichnet sich nach der DFG durch „eine hohe Sensibilität gegenüber sicherheitsrelevanten Risiken für Menschenwürde, Leben, Gesundheit, Freiheit, Eigentum, Umwelt oder ein friedliches Zusammenleben aus, die mit dem Forschungsvorhaben verbunden sind“[1]
Die Prüfung und Beurteilung eines Forschungsvorhabens hinsichtlich seiner ethischen Verantwortbarkeit wird durch die Ethikkommission der Hochschule vorgenommen.
Jede Wissenschaftlerin und jeder Wissenschaftler ist stets dazu verpflichtet, ethische Normen und Vorgaben einzuhalten. Zwar besteht keine grundsätzliche Verpflichtung zur Antragstellung bei der Ethik-Kommission der PH Weingarten, allerdings werden ethische Begutachtungen häufig von Drittmittelgebern und Publikationsorganen vorausgesetzt. Die Ethik-Kommission der PHW steht dabei den Forschenden in beratender Funktion zur Seite.
Die Ethikkommission kann nur insoweit tragfähige Voten abgeben, als sie genau über den geplanten Forschungsablauf und dessen potenzielle ethische Risiken informiert ist. Ein positives Votum der Ethikkommission entbindet nicht von der Verantwortung, jederzeit selbst die Einhaltung der entsprechenden ethischen Standards sicherzustellen.
Die Aufgaben und Zuständigkeiten der Ethikkommission regelt die Satzung der Ethikkommission vom 14.12.2021. [PDF]
[1]vgl. https://www.dfg.de/download/pdf/foerderung/grundlagen_dfg_foerderung/sicherheitsrelevante_forschung/160318_mustersatzung_kefs.pdf