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Fianzierungsmöglichkeiten

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Informationen zu Finanzierungsmöglichkeiten

Der Bund und die Länder fördern das berufsbegleitende Studium. Es gibt verschiedene Finanzierungsmöglichkeiten in Form von Bildungsfreistellung und auch finanzielle Förderprogramme um die Vereinbarkeit von Studium, Familie und Beruf zu erleichtern.

Die Deutschen Gesellschaft für wissenschaftliche Weiterbildung und Fernstudium e.V. (DGWF) hat zu diesem Thema eine Broschüre veröffentlicht. Diese enthält von staatlichen Förderungen des Bundes und der Länder über Finanzierungshilfen bis hin zur Bildungsfreistellung vielfältige Informationen und praktische Tipps.

Die Broschüre finden Sie unter den Downloads.

Link zur Pressemitteilung der DGWF

Auch die Stiftung Warentest hat einen kostenlosen Leitfaden zum Thema Fördermittel für berufliche Weiterbildungen veröffentlicht

Stiftung Warentest: Weiterbildung finanzieren

Haben Sie schon Bildungszeit beantragt?

Die Pädagogische Hochschule Weingarten ist als Bildungseinrichtung nach dem Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg (BzG BW) anerkannt. Ihre Bildungszeit beantragen Sie bei Ihrem Arbeitgeber mindestens neun Wochen vor Beginn der Weiterbildungsmaßnahme.

Wie finanziere ich meine Weiterbildung?

Weiterbildungen sind steuerlich absetzbar!

Für Angestellte
Der Bundesfinanzhof sieht seit einem Grundsatzurteil Aufwendungen von Angestellten für Fort- und Weiterbildungen in voller Höhe als Werbungskosten als absetzbar an, wenn geltend gemacht wird, dass eine Maßnahme beruflich veranlasst ist.

Für Selbstständige
Selbstständige können die Kosten als Betriebsausgaben in der Steuererklärung angeben. Hieraus resultieren im Einzelfall erhebliche Steuereinsparungen. Weitere Informationen hierzu erteilt das für Sie zuständige Finanzamt.

Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg - Anspruch auf Arbeitsfreistellung
Am 1. Juli 2015 ist das Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg (BzG BW) in Kraft getreten. Damit haben auch Beschäftigte in Baden-Württemberg einen Anspruch darauf, sich zur Weiterbildung von ihrem Arbeitgeber an bis zu fünf Tagen pro Jahr freistellen zu lassen. Die Freistellung erfolgt unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes. Bildungszeit ist in anderen Bundesländern als „Bildungsfreistellung“, „Bildungsurlaub“ oder „Arbeitnehmerweiterbildung“ bekannt. Wir sind als Bilungseinrichtung nach dem Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg (BzG BW) anerkannt.

Informationen zum Bildungszeitgesetz

Informationen der Bundesagentur für Arbeit

Auch auf der Homepage der Bundesagentur für Arbeit finden Sie Informationen zu Fördermöglichkeiten

Bundesagentur für Arbeit

Informationen des Europäischen Sozialfonds

Mit dem ESF-Fachkursprogramm bezuschusst das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg Kurse zur beruflichen Anpassungsfortbildung aus ESF-Mitteln.

Europäische Sozialfonds Plus Baden-Württemberg

Kontakt

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Schreyögg, Panja
Akademische/r Mitarbeiter/in
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