Bitte beachten Sie
Die Bearbeitung von eCampus Anträgen nimmt ca. 7 Werktage in Anspruch.
Fachwechsel für Lehramtsstudierende
Ein Fachwechsel ist nur einmal im Verlauf des Studiums in einem Fach möglich. Der Fachwechsel schließt die damit verbundenen Wechsel von anderen Studienanteilen, bspw. Grundbildung oder Schulpraxis ein. Der Wechsel des Schwerpunktes im gewählten Sachunterrichtsfach (Grundschullehramt) ist zusätzlich einmal möglich.
Ein Fachwechsel kann längstens bis zum Ende des 3. Fachsemesters beantragt werden. Danach ist kein Fachwechsel mehr möglich!
Bewerbungsschluss
Sommersemester 31.03
Wintersemester 30.09
Bitte beantragen Sie Ihren Fachwechsel während des laufenden Semesters für das Folgende.
Informationen zur Antragsstellung
Bitte senden Sie den Antrag ausgefüllt als PDF-Anhang per Mail an das Studierendensekretariat. Den Bescheid über den erfolgten Fachwechsel sowie eine aktualisierte Immatrikulationsbescheinigung finden Sie nach der Bearbeitung durch das Studierendensekretariat in eCampus- dem Hochschulportal der PH Weingarten.
Hinweis: Fachwechsel Erstsemester
Die Erstsemester haben die ausserordentliche Möglichkeit innerhalb der Semestereinstiegswoche einen Fachwechsel zu machen, der nicht zählt.
Hinweis: Fächer Deutsch & Englisch Sekundarstufe 1
Für das Fach Deutsch werden bestimmte Fremdsprachenkenntnisse als Studienvoraussetzung gefordert. Es muss die Kenntnis des Englischen und die Kenntnis einer weiteren Fremdsprache nachgewiesen werden.
Für das Fach Englisch muss das Sprachniveau B 2 nachgewiesen werden, außerdem das Latinum oder die Kenntnis einer weiteren modernen Fremdsprache.
Der Schulabschluss des allgemeinen Abiturs und des Fachabiturs erfüllen diese Voraussetzungen bereits.
Anträge über eCampus
Informationen zur Beurlaubung
Eine Beurlaubung kann aus folgenden Gründen beantragt werden:
• Krankheit
• Praktikum
• Auslandsaufenthalt
• Mutterschutz/Schwangerschaft
• Erziehungszeiten (bis zum 3. Lebensjahr des Kindes)
• Pflege eines Angehörigen
• sonstige wichtige Gründe
Bitte beachten Sie:
- Während Ihrer Beurlaubung sind Sie nicht berechtigt, Prüfungen abzulegen. Die Ausnahmeregelung zu Berechtigungen für Beurlaubungen finden Sie hier.
- Den Antrag stellen Sie bitte während der laufenden Rückmeldefrist für das kommende Semester in eCampus- dem Hochschulportal der PH Weingarten.
- Im Antrag sind folgende Unterlagen hochzuladen: Nachweise (z. B. ärztliches Attest bei Krankheit, Kopie Mutterpass bei Schwangerschaft, Geburtsurkunde und bei Erziehungszeiten zusätzlich eine aktuelle Haushaltsbescheinigung).
- Die Bearbeitung erfolgt erst nach Ihrer Rückmeldung ins neue Semester.
- Bearbeitungszeit ca. 1 Woche
Den Beurlaubungsbescheid sowie eine aktualisierte Immatrikulationsbescheinigung finden Sie nach Bearbeitung durch das Studierendensekretariat ebenfalls in eCampus- dem Hochschulportal der PH Weingarten.
Änderung der Personendaten
Änderung Personendaten (Name, Staatsangehörigkeit, Geburtsland)
Bitte beachten Sie:
- Den Antrag stellen Sie bitte online in eCampus - dem Hochschulportal der PH Weingarten.
- Im Antrag sind folgende Unterlagen hochzuladen: Nachweise (z.B. eine Kopie der Heiratsurkunde oder eine Bescheinigung über die Namensänderung des Standesamts).
- Änderungen oder Ergänzungen Ihrer Kontaktdaten wie z.B. Postanschrift oder E-Mail-Adresse können Sie selbst in eCampus - dem Hochschulportal der PH Weingarten vornehmen.
- Bei Namensänderung ist ein neuer Studierendenausweis kostenlos. Den Antrag finden Sie in hier.
- Bearbeitungszeit ca. 1 Woche
Eine aktualisierte Immatrikulationsbescheinigung finden Sie nach Bearbeitung durch das Studierendensekretariat ebenfalls in eCampus- dem Hochschulportal der PH Weingarten.
Informationen zur Exmatrikulation
Bitte beachten Sie:
- Die Exmatrikulation erfolgt in der Regel zum Semesterende. Die Ausnahmeregelung für die Exmatrikulation auf einen bestimmten Tag finden Sie hier.
- Den Antrag stellen Sie bitte in eCampus - dem Hochschulportal der PH Weingarten.
- Die Bearbeitung erfolgt erst, wenn die Entlastung durch die Hochschulbibliothek im Antrag hochgeladen wurde. Den Entlastungsvermerk finden Sie hier.
- Bei einer Exmatrikulation innerhalb eines Monats nach Vorlesungsbeginn kann Ihr Semesterbeitrag rückerstattet werden. Den Rückerstattungsantrag finden Sie hier. Exmatrikulationen auf ein späteres Datum schließen eine Rückerstattung aus.
- Bearbeitungszeit ca 1 Woche
Die Exmatrikulationsbescheinigung erhalten Sie nach Bearbeitung durch das Studierendensekretariat.
Fach mit abweichendem Umfang
Das Studium von Fächern im abweichenden Umfang bietet die Möglichkeit zusätzliche fachliche und fachdidaktische Inhalte zu erwerben.
Das Studienangebot umfasst einerseits Lehrveranstaltungen aus dem Lehrangebot der Fächer für das Lehramt an Grundschulen bzw. für das Lehramt Sekundarstufe I. Der Umfang ist dabei 39 CP. Daneben gibt es besondere Studienangebote im Umfang von 20 bis 39 CP.
Das Studium eines Fachs im abweichenden Umfang wird durch ein Hochschulzertifikat bescheinigt. Es ist damit aber keinerlei Lehrberechtigung im jeweiligen Fach verbunden.
Bewerbungsschluss (Ausschlussfrist) für die Antragsstellung:
Sommersemester 31.03
Wintersemester 30.09
Bitte beantragen Sie Ihr Fach mit abweichendem Umfang während des laufenden Semesters für das Folgende.
Erweiterungsfach für den Masterstudiengang
Der ergänzende Masterstudiengang Erweiterungsfach im Master of Education Lehramt Sekundarstufe I ist ein Studiengang, der in Ergänzung zum regulären Studium des Master of Education Lehramt Sekundarstufe I zu einem weiteren akademischen Abschluss führt.
Durch den erfolgreichen Abschluss wird gemäß § 5 Abs. 6 Satz 5 Rahmen VO-KM die wissenschaftliche Befähigung für den Unterricht im studierten Fach für das Lehramt Sekundarstufe I erworben. Er qualifiziert zur Aufnahme in den Vorbereitungsdienst für das Lehramt Sekundarstufe I in diesem Fach.
Bewerbungsschluss (Ausschlussfrist) für die Antragsstellung:
Sommersemester 31.03
Wintersemester 30.09
Bitte beantragen Sie Ihr Fach mit abweichendem Umfang während des laufenden Semesters für das Folgende.