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Fragen und Antworten von Studienanfang bis Ende

Hier finden Sie unsere Frequently Asked Questions (FAQs) zu verschiedenen Themen rund um Ihr Studium.

Schlossbau mit Basilika

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IT-Helpdesk

Bewerbung

Anrechnung & Einstufung | Anrechnung und Einstufung für die Bewerbung in ein höheres FS

Für eine Bewerbung in das 2. oder höhere Fachsemester benötigen Sie zuerst die Anrechnung unserer Fächer.
Hierzu wenden Sie sich zusammen mit dem Antrag auf Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen und Ihren bisherigen Leistungen in Form einer Leistungsübersicht an unsere jeweiligen Fächer der Fakultät I oder Fakultät II. Anschließend vereinbaren Sie zur Einstufung in ein Fachsemester einen Termin mit Herrn Kittel | Leitung Prüfungsamt. Sie bewerben sich dann auf das von Herrn Kittel eingestufte Fachsemester.

Anrechnung ohne Einstufung | Anrechnung ohne Einstufung in ein höheres Fachsemester

Es besteht immer die Möglichkeit, Leistungen auch ohne eine höhersemestrige Einstufung bis zu 3 Monate nach Vorlesungsbeginn anzurechnen. Den ausgefüllten Antrag auf Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen geben Sie hierfür einfach an unser Prüfungsamt weiter.

Au Pair | Zählt ein Au Pair auch als Freiwilligendienst?

Ein Au Pair zählt nicht als Dienst. Nachweise über ein Au Pair können Sie aber als Praktikum oder Ehrenamt angeben und hierfür zusätzliche Auswahlpunkte erhalten. 

Benutzeraccount | Ich habe noch einen Benutzeraccount der PH Weingarten vom letzten Bewerbungsverfahren, kann ich diesen wieder verwenden?

Nein, denn die Benutzeraccounts werden nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens jedes Semester gelöscht. Das heißt, dass Sie sich bei einer erneuten Bewerbung wieder neu in unserem Bewerbungsportal registrieren müssen.

Bewerbungsunterlagen | Warum kann ich keine Unterlagen hochladen?

Dies kann zum einen daran liegen, dass nur PDF, JPG und Word-Dateiformate erlaubt sind. Zudem ist die Dateigröße begrenzt auf 1 MB. Manchmal hilft auch ein Wechsel des Browsers (wir empfehlen Mozilla Firefox).
Sollte eine Bewerbung bereits abgegeben sein, können Sie Dokumente nur noch ändern, wenn die Überprüfung Ihrer Bewerbung bzw. des zu ändernden Dokuments noch nicht abgeschlossen ist. Dann können Sie Ihre(n) Antrag/ Anträge zurückziehen, bearbeiten und nochmal elektronisch abgeben. Sobald ein Dokument bzw. der komplette Bewerbungsantrag geprüft und als korrekt bzw. gültig eingestuft wurde, kann an diesem Antrag nichts mehr geändert werden.

Bei weiteren Fragen zu den Uploads wenden Sie sich bitte an das Studierendensekretariat.

Fachsemester | Kann ich mich innerhalb eines Bewerbungsantrages auf einen Lehramtsstudiengang in verschiedene Fachsemester bewerben?

Nein, bei einer Bewerbung auf einen Lehramtsstudiengang muss das Fachsemester für alle gewählte Fächer dasselbe sein.

Fächerwahl | Kann ich ein Fach ändern, wenn ich meine Bewerbung bereits abgegeben habe?

Es ist nicht möglich ein Fach in einem Bewerbungsantrag nachträglich zu ändern. Wenn Sie Ihre Fächerkombination ändern möchten, legen Sie bitte einen komplett neuen Bewerbungsantrag an.

Da Sie nur einen Antrag pro Studiengang abgeben dürfen, ist es zunächst wichtig, dass Sie den Antrag mit den falschen Fächern zurückziehen. Anschließend können Sie einen neuen Antrag mit einer neuen Fächerkombination abgeben. 

Kontrollblatt | Wieso stehen auf meinem Kontrollblatt mehrere Anträge?

Auf dem Kontrollblatt werden immer alle Ihre Anträge angezeigt (auch Anträge, die in Vorbereitung oder zurückgezogen sind). Der Antragsstatus wird Ihnen aber auf dem Kontrollblatt angezeigt.

Nachweise | Wo soll ich den Nachweis über mein FSJ/meinen Bundesfreiwilligendienst hochladen?

Im Laufe des Bewerbungsprozesses haben Sie die Möglichkeit, Ihren Nachweis über FSJ-, Bundesfreiwilligendienst, o.ä. hochladen. Bitte achten Sie darauf, dass Ihr Nachweis vom Träger und nicht von der Einsatzstelle ausgestellt ist.

Sollten Sie Ihren Dienst aktuell noch ableisten, darf das Ausstellungsdatum nicht älter als 3 Monate sein.

Vor- und Nachname vertauscht

Sollten Sie Ihren Vor- und Nachnamen vertauscht haben, wenden Sie sich gerne an uns.

Nachweise | Wann wird mein Dienst angerechnet?

Bescheinigungen eines Dienstes müssen die Dauer der Dienstzeit aufweisen. Zusätzlich muss der Dienst bei einer Bewerbung für das Wintersemester zum 31. Oktober und bei einer Bewerbung für das Sommersemester zum 30. April beendet sein.

Bewerbung | Sonderanträge

Begründung/Motivation Zweitstudium

Die Begründung bzw. Motivation für ein Zweitstudium soll formlos und schriftlich mit Angaben über die bisherige Ausbildung und berufliche Tätigkeit sowie das angestrebte Berufsziel verfasst werden.

Die Begründung muss abschließend alle Gesichtspunkte enthalten, die für Ihr Zweitstudium maßgebend sind; die geltend gemachte(n) Fallgruppe(n) sollte(n) ausdrücklich genannt werden.

Die Fallgruppen und weitere Informationen zum Zweitstudium finden Sie unter Downloads.

Begründung Härtefallantrag

Für die Berechtigung eines Härtefallantrages müssen in Ihrer Person so schwerwiegende gesundheitliche, soziale oder familiäre Gründe vorliegen, dass es Ihnen auch bei Anlegung besonders strenger Maßstäbe nicht zugemutet werden kann, auch nur ein Semester auf die Zulassung zu warten.

Eine Liste mit begründeten und unbegründeten Anträgen und weitere Informationen zu Härtefallanträgen finden Sie unter Downloads.

Antrag auf Nachteilsausgleich

Der Antrag auf Nachteilsausgleich berücksichtigt besondere gravierende persönliche, nicht von Ihnen zu vertretende Gründe, die

  • den Erwerb der Studienberechtigung verzögert haben
  • sich nachteilig auf die Durchschnittsnote ausgewirkt haben

Eine Liste mit begründeten und unbegründeten Anträgen und weitere Informationen zum Nachteilsausgleich finden Sie unter Downloads.

Bewerbungsstatus

Was bedeutet der Status "in Vorbereitung"?

Bewerbungen mit dem Status "in Vorbereitung" sind nicht abgegebene Bewerbungsanträge. Diese Anträge nehmen nicht am Vergabeverfahren teil.

Was bedeutet der Status „eingegangen“?

Die Bewerbung wurde im Bewerbungsportal online abgegeben.

Falls Sie Ihren Antrag für Änderungen zurückziehen, bearbeiten und nochmal abgeben mussten, steht die Bewerbung wieder auf „eingegangen“.

Was bedeutet der Status "in Bearbeitung"?

Der Status "in Bearbeitung" bedeutet, dass Ihr Zulassungsantrag derzeit von der Sachbearbeitung des Studierendensekretariats bearbeitet wird.

Was bedeutet der Status "gültig"?

Der Status "gültig" bedeutet, dass Ihre Bewerbung geprüft ist und ordnungsgemäß am Vergabeverfahren teilnimmt.

Was bedeutet der Status "vorläufig ausgeschlossen"?

Der Status "vorläufig ausgeschlossen" bedeutet, dass Ihre Bewerbung aktuell nicht am Vergabeverfahren teilnimmt. Eine Bewerbung ist dann vorläufig ausgeschlossen, wenn die Zulassungsvoraussetzungen für den gewählten Studiengang nicht erfüllt sind oder wichtige Unterlagen für die Bewerbung fehlen oder nicht korrekt nachgewiesen sind. Bitte beachten Sie dazu die Hinweise auf der rechten Seite im Bewerbungsportal.

Was bedeutet der Status "zugelassen"?

Der Status "zugelassen" bedeutet, dass Sie eine Zulassung für den Studiengang erhalten haben.

Alle Informationen zur Immatrikulation finden Sie unter "Immatrikulation" unter den Links.

Zulassungsvoraussetzungen

Master | Wie viel ECTS Punkte benötige ich für die Zulassung?

Zum Zeitpunkt der Bewerbung müssen mindestens 120 ECTS nachgewiesen werden.

Master | Bis wann muss ich die BA Note nachreichen?

Nachreichung der BA Note für
das Sommersemester bis 20.05. | das Wintersemester bis 20.11.
Sollte der BA-Abschluss nicht fristgerecht vorliegen, erfolgt die Rückstufung in den BA.

Auswahlverfahren | Bescheide

Wann und wie erfahre ich, ob ich einen Studienplatz erhalte?

Der Bescheid über Zulassung oder Ablehnung erscheint im Bewerberportal. Hierzu loggen Sie sich ein und klicken auf "Meine Bewerbung".

Bei Ihrem gestellten Bewerbungsantrag steht nun rechts der Bescheid als PDF-Datei zum Download zur Verfügung.

Wann die Bescheide jeweils zur Verfügung stehen finden Sie unter "Bewerbungs- und Immatrikulationsfristen" in den Links.

Was beinhaltet der Zulassungsbescheid?

Im Zulassungsbescheid stehen alle Unterlagen aufgelistet, die Sie im Rahmen der Immatrikulation an uns schicken müssen.
Dort finden Sie auch den zu bezahlenden Semesterbeitrag mit Bankverbindung.

Sollten Sie eine Zulassung mit Auflagen erhalten haben, werden diese dort ebenfalls aufgeführt.

Was muss ich tun, wenn ich den Studienplatz annehmen möchte?

1. Schritt: Fristgerecht in eCampus - dem Hochschulportal der PH Weingarten immatrikulieren.
Zusätzlich die Krankenkasse über den Studienbeginn informieren und um eine Versichertenmeldung bitten.
Unsere Absendernummer lautet H0000760.

2. Schritt: Antrag auf Immatrikulation unterschrieben zusammen
mit den zusätzlichen Immatrikulationsunterlagen postalisch an uns senden.

3. Schritt: Bezahlung der Studiengebühren, wie auf dem Zulassungsbescheid beschrieben, vornehmen.

4. Schritt: Regelmäßig den "Antragsstatus" in eCampus - dem Hochschulportal der PH Weingarten auf Änderung prüfen.
Sie erhalten bei Statusänderungen ebenfalls eine E-Mail Benachrichtigung.

Was muss ich tun, wenn ich den Studienplatz NICHT annehmen möchte?

Wenn Sie den angeboten Studienplatz ablehnen möchten, können Sie den Platz im Portal zurückgeben.

Immatrikulation | Beginn des Studiums

Wie lange habe ich Zeit für die Immatrikulation?

Unsere Bewerbungs- & Immatrikulationsfristen finden Sie "Immatrikulation" unten bei den Links.

Wie läuft die Immatrikulation ab?

Hier finden Sie eine 4 Schritte-Anleitung zur Annahme des Studienplatzes und Immatrikulation des jeweiligen Studienganges.

1. Schritt: Fristgerecht in eCampus - dem Hochschulportal der PH Weingarten immatrikulieren.
Zusätzlich die Krankenkasse über den Studienbeginn informieren und um eine Versichertenmeldung bitten.
Unsere Absendernummer lautet H0000760.

2. Schritt: Antrag auf Immatrikulation unterschrieben zusammen
mit den zusätzlichen Immatrikulationsunterlagen postalisch an uns senden.

3. Schritt: Bezahlung der Studiengebühren, wie auf dem Zulassungsbescheid beschrieben, vornehmen.

4. Schritt: Regelmäßig den "Antragsstatus" in eCampus - dem Hochschulportal der PH Weingarten auf Änderung prüfen.
Sie erhalten bei Statusänderungen ebenfalls eine E-Mail Benachrichtigung.

Findet die Immatrikulation rein digital statt?

Die Immatrikulation erfolgt zuerst über eCampus - dem Hochschulportal der PH Weingarten. Den daraus resultierenden Antrag auf Immatrikulation (PDF-Datei) drucken Sie aus und senden diesen mit allen weiteren Unterlagen an die Pädagogische Hochschule Weingarten.

Welche Unterlagen benötige ich neben dem Antrag auf Immatrikulation?

Alle geforderten Unterlagen werden auf Ihrem Zulassungsbescheid aufgelistet.

Nachreichungen im Rahmen der Immatrikulation

Sollten noch Unterlagen nachgereicht werden müssen, um die Immatrikulation vollens abzuschließen, dürfen Sie sich gerne an uns wenden.

Eine Nachreichfrist kann im Einzelfall individuell mit dem entsprechenden Sachbearbeiter abgestimmt werden.

Wie ändere ich mein vorläufiges Passwort?

Nachdem Sie Ihre Zugangsdaten erhalten haben, müssen Sie das Passwort über die Seite myid.phwg.de  oder alternativ in einem PC-Pool an der PH (S 2.31 oder NZ 1.23) ändern.

Falls das Passwort nicht innerhalb von zwei Monaten geändert wird, wird der PH-Account gesperrt.

E SMV - Elektronisches Studenten-Meldeverfahren

Was ist das E SMV?

Seit dem 01.01.2022 nehmen wir als Hochschule am sogenannten E SMV - Elektronischen Studenten-Meldeverfahren teil.

Somit haben wir die Möglichkeit, die Meldepflichten gegenüber den Krankenkassen in elektronischer Form zu erfüllen.

Die Krankenkassen sind seit diesem Zeitpunkt in der Lage, elektronische Meldungen der Hochschulen anzunehmen und zu verarbeiten sowie elektronische Meldungen an die Hochschule abzugeben.

Was muss ich als Studienbewerber beachten?

Voraussetzung für die Immatrikulation an einer Hochschule ist der Nachweis über das Vorliegen eines Krankenversicherungsschutzes.

Wir unterscheiden hierbei zwischen Personen, die Gesetzlich versichert sind und Personen, die Privat versichert sind.

In der Online-Immatrikulation wählen Sie Ihren Versichertenstatus: 
versicherungspflichtig mit Angabe von Krankenkasse und Mitgliedsnummer oder befreit.

Zusätzlich muss in beiden Fällen der Versicherungsnachweis digital von Ihrer Krankenkasse an die Hochschule übermittelt werden.

Was muss ich für die Statusübermittlung als "Gesetzlich versicherte Person" tun?

Sie teilen Ihrer Krankenkasse mit, dass Sie ein Studium an
der Pädagogischen Hochschule beginnen. Nach erfolgter Überprüfung Ihrer Versicherung meldet die Krankenkasse uns dann Ihren Versichertenstatus als sogenannte M10 - Meldung.

Was muss ich für die Statusübermittlung als "Privat versicherte Person" tun?

Sie teilen einer gesetzlichen Krankenkasse mit, dass Sie ein Studium an der Pädagogischen Hochschule beginnen.

Da Sie als Privat versicherte Person von der Versicherungspflicht befreit sind, muss die gesetzliche Krankenkasse die Befreiung in Form einer sogenannten M10 Status 2 - Meldung vornehmen und dies an die Hochschule übermitteln.

Wie lautet die Absendernummer der PH Weingarten?

Unsere Absendernummer lautet H0000760.

Was muss ich beachten, wenn ich bereits immatrikuliert bin?

Sollten Sie bereits an unserer Hochschule immatrikuliert sein und sich ohne Unterbrechung auf einen anderen Studiengang bewerben, muss kein neuer Nachweis eingereicht werden, da wir die notwendigen Informationen bereits vorliegen haben.

Was meldet die Hochschule an die Krankenkasse?

  • Beginn des Studiums und den Tag der Immatrikulation
  • Ende des Studiums und Tag der Exmatrikulation
  • Wechsel zum Promotionsstudium

Was meldet die Krankenkasse an die Hochschule?

  • den Versicherungsstatus
  • den Beginn der Versicherung bei Krankenkassenwechsel
  • Verzug der Krankenkassenbeiträge und die Begleichung der ausstehenden Krankenkassenbeiträge

Durch die fehlende Zahlungen des Krankenkassenbeitrags wurde meine Rückmeldung gesperrt. Was tun?

Auf diese Sperre hat die Hochschule leider keinen Einfluss. Wir bitten Sie daher immer, dies direkt und schnellstmöglich mit Ihrer Krankenkasse abzuklären.

Geben Sie uns gerne Bescheid, sobald die Sperre durch die Krankenkasse entfernt wird, sodass wir Sie ins neue Semester rückmelden können.

Was passiert, wenn ich meine Krankenkassenbeiträge zu spät/gar nicht bezahle?

Sollte die Krankenkasse eine ausstehende Zahlung Ihres Krankenkassenbeitrags an uns melden, wandelt sich dies in eine Rückmeldesperre um.

Dies bedeutet, dass Sie trotz Semesterbeitragszahlung nicht ins nächste Semester zurückgemeldet werden. Es droht der Verlust des Versicherungsschutzes und somit auch die Exmatrikulation.

Chipkarte

Wie kann ich meine Karte mit Geld aufladen?

Sie können Ihre Karte an den dafür vorgesehenen Aufwertern mit Bargeld oder EC-Karte aufladen. Sie können Ihre Karte auch an den Kassen aufladen oder Sie sind mit EasyLoad ausgestattet.

Am Chipkarten-Aufwerter erscheint ein Fehlercode. Was muss ich tun?

Fehler 217
Ihre Karte ist aufgrund von defekter Software nicht mehr funktionstüchtig. Bitte wenden Sie sich an das Seezeit Service Center an der Universität Konstanz.
 

Fehler 403
Ihre Karte ist nicht mehr gültig. Bitte verlängern Sie die Gültigkeit an einer der Mensa-Kassen oder im Seezeit Service Center an der Universität Konstanz.
 

Fehler 448
Die Karte wurde zu schnell von einem Terminal entfernt. Bitte wenden Sie sich an das Service Center.
 

Fehler 620
Die Aktualisierung des Aufladewerts Ihrer Karte ist gescheitert. Bitte wenden Sie sich an das Seezeit Service Center an der Universität Konstanz.

Kann ich mit meiner Karte auch in den Mensen anderer Hochschulen zahlen?

Ja, bei allen von Seezeit betriebenen Einrichtungen.

Was tun bei Verlust?

Bei Verlust der StudiCard müssen Sie den Vorfall unverzüglich dem Studierendensekretariat melden, damit die Karte umgehend gesperrt werden kann.

Den Antrag auf Neuausstellung bzw. die Meldung des Verlusts Ihrer StudiCard finden Sie unter den Downloads.

Weitere Informationen

Alles Weitere rund um die StudiCard finden Sie auf unserer StudiCard - Seite.

Exmatrikulation | Ende des Studiums

Ausnahmeregelung | Hochschulwechsel

Bei der Immarikulation an einer anderen Hochschule/Universität kann ein Antrag auf Exmatrikulation mit dem Grund Hochschulwechsel gestellt werden.

Im Antrag sind sowohl der Entlastungsvermerk (s. Downloads), als auch der Zulassungsbescheid der neuen Hochschule/Universität hochzuladen. Die Exmatrikulation erfolgt dann auf den Tag vor Semesterbeginn der neuen Hochschule/Universität.

Ausnahmeregelung | Arbeitsaufnahme

Bei der Aufnahme einer Vollzeitbeschäftigung/Ausbildung kann ein Antrag auf Exmatrikulation mit dem Grund Abbruch des Studiums gestellt werden.

Im Falle einer Arbeitsaufnahme nach bestandener Abschlussprüfung ist der Grund Beendigung des Studiums nach Prüfung auszuwählen.

Im Antrag sind sowohl der Entlastungsvermerk (s. Downloads), als auch der Arbeits-/Ausbildungsvertrag hochzuladen. Die Exmatrikulation erfolgt dann auf den Tag vor Beginn des Beschäftigungsverhältnisses.

Ausnahmeregelung | Prüfungsdatum

Nach dem Bestehen der Abschlussprüfung BA/MA kann neben der automatischen Exmatrikulation auf Semesterende alternativ ein Antrag auf Exmatrikulation mit dem Grund Beendigung des Studiums nach Prüfung gestellt werden.

Im Antrag ist nur der Entlastungsvermerk (s. Downloads) hochzuladen. Die Exmatrikulation erfolgt dann auf das Prüfungsdatum.

Ausnahmeregelung | Gewährung von Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe) oder von Bürgergeld (ALG ll)

Bei Inanspruchnahme von Hilfe zum Lebensunterhalt/Bürgergeld kann ein Antrag auf Exmatrikulation mit dem Grund Abbruch des Studiums gestellt werden.

Im Antrag sind sowohl der Entlastungsvermerk (s. Downloads), als auch eine Bestätigung der Bewilligung von Hilfe zum Lebensunterhalt/Bürgergeld der Bundesagentur für Arbeit hochzuladen. Die Exmatrikulation erfolgt dann auf den Tag vor Bewilligung der Leistung.

Kontakt

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