Zulassungsvoraussetzungen
Voraussetzung für die Zulassung als Habilitand*in sind:
- eine mit "magna cum laude" oder entsprechender Notenstufe abgeschlossene Promotion.
- gemäß § 39 LHG i. d. R. eine dreijährige Tätigkeit in Forschung und Lehre sowie i. d. R. eine schulpraktische Tätigkeit.
Bewerbungsfristen
Die vollständigen Unterlagen müssen spätestens 14 Tage vor der Fakultätsratssitzung im Prüfungsamt eingereicht werden. Später eingehende Anträge können erst in der nächsten Fakultätsratssitzung berücksichtigt werden.
Sitzungstermine Fakultätsrat
Sommersemester 2023 | Wintersemester 24/25 |
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11.04.2023 | 10.10.2023 |
09.05.2023 | 14.11.2023 |
13.06.2023 | 05.12.2023 |
04.07.2023 | 09.01.2024 |
Habilitationsordnung
- Habilitationsordnung der Pädagogischen Hochschule Weingarten vom 8. Mai 2015