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Habilitation

Faktenbox
Abschluss
Habilitation

Zulassungsvoraussetzungen

Voraussetzung für die Zulassung als Habilitand*in sind:

  • eine mit "magna cum laude" oder entsprechender Notenstufe abgeschlossene Promotion.
  • gemäß § 39 LHG i. d. R. eine dreijährige Tätigkeit in Forschung und Lehre sowie i. d. R. eine schulpraktische Tätigkeit.

Bewerbungsfristen

Die vollständigen Unterlagen müssen spätestens 14 Tage vor der Fakultätsratssitzung im Prüfungsamt eingereicht werden. Später eingehende Anträge können erst in der nächsten Fakultätsratssitzung berücksichtigt werden.

Sitzungstermine Fakultätsrat

Sommersemester 2023Wintersemester 24/25
11.04.202310.10.2023
09.05.202314.11.2023
13.06.202305.12.2023
04.07.202309.01.2024

Habilitationsordnung

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