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Rahmenbedingungen

Das Akademische Prüfungsamt unterstützt Sie bei folgenden Anliegen:

 

Promotionsordnung

In der Promotionsordnung werden die Konditionen und Vorgaben einer Promotion an der PH Weingarten beschrieben. Diese finden Sie unter Downloads.

Offizielle Annahme als Doktorand/in an einer Fakultät

Da die Entscheidung im Fakultätsrat getroffen wird, achten Sie bitte auf die Termine und den rechtzeitigen Eingang der Unterlagen beim Prüfungsamt.

Exposé

Antrag auf Zuweisung eines/r Betreuers/in

Der Antrag auf Zuweisung eines/r Betreuers/in wird mit dem Antrag auf Annahme als Doktorand/in eingereicht.

Betreuungsvereinbarung

Die Betreuungsvereinbarung wird individuell zwischen Betreuer/in und Doktorand/in geschlossen. Sie enthält den Zeitplan, Angaben über ein individuelles Studienprogramm, Rechte und Pflichten, Regelungen zur Lösung von Streitfällen, eine gegenseitige Verpflichtung über die Beachtung der Regeln guter wissenschaftlicher Praxis und die nach der Abgabe der Dissertation einzuhaltenden Begutachtungszeiten.

Promotionsstipendium der PHW nach dem Landesgraduiertenförderungsgesetz (LGFG)

Die PH Weingarten vergibt jährlich ein Promotionsstipendium nach dem Landesgraduiertenförderungsgesetz. Die Ausschreibung erfolgt über den Lehrenden- und den Doktorandenverteiler.

Eignungsfeststellung

Anerkennung ausländischer Studienabschlüsse

Antrag auf Zulassung zur Promotionsprüfung

Promotion

Zulassungvoraussetzungen

Voraussetzung für die Zulassung als Doktorand*in ist ein mit "hervorragend", "sehr gut" oder "gut" abgeschlossenes Studium in

  • einem Masterstudiengang oder
  • einem Studiengang an einer Universität, Pädagogischen Hochschule oder Kunsthochschule mit einer mind. 4-jährigen Regelstudienzeit oder
  • einem postgradualen Studiengang an einer Universität, einer Pädagogischen Hochschule oder einer anderen Hochschule mit Promotionsrecht

Bewerbungsfristen

Die vollständigen Unterlagen müssen rechtzeitig bis zur vorgegebenen Frist im Prüfungsamt eingereicht werden. Später eingehende Anträge können erst in der nächsten Fakultätsratssitzung berücksichtigt werden. Die Fristen werden hier in Kürze bekannt gegeben. 

Wichtiger Hinweis

Bitte beachten Sie, dass für die Annahme als Doktorand*in mind. 2 Fakultätsratsbeschlüsse gefasst werden müssen (d. h. es sind mind. 2 Sitzungen notwendig):

1. Sitzung: Betreuungszuweisung

2. Sitzung: Annahme als Doktorand*in

Die Betreuungsvereinbarung kann erst geschlossen werden, wenn die Betreuungszuweisung erfolgt ist (d. h. erst nach der 1. Fakultätsratssitzung).

Habilitation

Zulassungsvoraussetzungen

Voraussetzung für die Zulassung als Habilitand*in sind:

  • eine mit "magna cum laude" oder entsprechender Notenstufe abgeschlossene Promotion.
  • gemäß § 39 LHG i. d. R. eine dreijährige Tätigkeit in Forschung und Lehre sowie i. d. R. eine schulpraktische Tätigkeit.

Bewerbungsfristen

Die vollständigen Unterlagen müssen spätestens 14 Tage vor der Fakultätsratssitzung im Prüfungsamt eingereicht werden. Später eingehende Anträge können erst in der nächsten Fakultätsratssitzung berücksichtigt werden. Die Fristen werden hier in Kürze bekannt gegeben. 

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