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Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Pädagogische Hochschule Weingarten ist bemüht, ihre Webseite in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.ph-weingarten.de

1.   Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Webseite ist weitgehend mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar. Die Unvereinbarkeiten und Ausnahmen sind nachstehend aufgeführt.

2.   Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

a)      Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG    

Teilweise erfüllt:

  • Alternativtexte für Bedienelemente
  • Alternativtexte für Grafiken und Objekte
  • Ohne Bezug auf sensorische Merkmale nutzbar
  • Ohne Farben nutzbar
  • Bereiche überspringbar
  • Name, Rolle, Wert verfügbar
  • Leere alt-Attribute für Layoutgrafiken
  • Korrekte Syntax

Nicht erfüllt:

  • Audiodeskription oder Volltext-Alternative für Videos
  • Audiodeskription für Videos
  • Kein Strukturmarkup für Layouttabellen

b)     Unverhältnismäßige Belastung          
Unsere Videos sind mehrheitlich gehostet und veröffentlicht in der Video-Plattform YouTube. Es ist nicht möglich, für einige dieser Videos die geforderten Audiobeschreibungen zur Verfügung zu stellen. Wir sind der Ansicht, dass diese und weitere Behebungen eine unverhältnismäßige Belastung im Sinne der Barrierefreiheits­bestimmungen darstellen würde. Wir planen neue Inhalte mit geeigneten Alternativen zu versehen, sofern dies keine unverhältnismäßige Belastung darstellt. Für ältere Inhalte, die nicht mehr aktualisiert werden, wird nur bei Bedarf eine Alternative zur Verfügung gestellt.Der Prozess zur Verbesserung der Website ist aktuell ausgeschrieben.

c)      Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften
Viele, vorwiegend ältere PDF-Dokumente und Office-Dokumente sind nicht barrierefrei. Bei Dokumenten, die für Bewerbungsverfahren erforderlich sind, bemühen wir uns, diese so rasch wie möglich auszutauschen. Für ältere nicht-barrierefreie Inhalte, ist derzeit keine umfassende Änderung geplant. Teilen Sie uns bitte mit, wenn Sie Schwierigkeiten mit konkreten Seiten oder Dokumenten haben. Wir bereiten den Inhalt auf Anfrage barrierefrei auf und tauschen die Dokumente in Folge aus beziehungsweise ergänzen diese um barrierefreie Alternativen. Für Inhalte Dritter kann bezüglich Vereinbarkeit mit Barrierefreiheitsbestimmungen keine Aussage getroffen werden.

3.   Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 27.08.2020 erstellt.
Zur Erstellung dieser Erklärung nach § 4 Absatz 2 wurde ein interner BITV-Test durchgeführt. Grundlage für den BITV-Test ist die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) vom 21. Mai 2019.

Die Erklärung wurde zuletzt am 22.08.2023 überprüft.

4.   Rückmeldung und Kontaktangaben
Wir sind bemüht, unsere Website www.ph-weingarten.de entsprechend der Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik sowie in Einklang mit §10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) zu realisieren. Wenn Sie auf unseren Seiten dennoch auf Barrieren stoßen, senden Sie uns bitte eine E-Mail mit einer Beschreibung, wo Ihnen welche Barriere aufgefallen ist, an folgende E-Mail-Adresse: marketing(at)ph-weingarten.de .

Wir werden Ihre Anfrage prüfen und Sie ehestmöglich kontaktieren. Bitte beschreiben Sie das Problem und führen Sie bitte die URL(s) der betroffenen Webseite oder des Dokuments an.
Postalisch und telefonisch erreichen Sie uns unter folgender Adresse:

Pädagogische Hochschule Weingarten
Abteilung Öffentlichkeitsarbeit & Marketing
Kirchplatz 2
88250 Weingarten
Telefon: 0751 501 8930

5.   Durchsetzungsverfahren
Um zu gewährleisten, dass diese Webseite den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie sich an die Abteilung Öffentlichkeitsarbeit & Marketing wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Ziffer 4 dieser Erklärung.

Falls wir nicht binnen der in §8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antworten, können Sie sich an die Beauftragte beziehungsweise den Beauftragten der Landesregierung Baden-Württemberg für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an die kommunale Beauftragte beziehungsweise den kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in §14 Absatz 2 Satz 2 L-BGG und §15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebene Ombudsfunktion wenden.

Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:

Landes-Behindertenbeauftragte Simone Fischer
Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten:
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 279 3360
E-Mail: Poststelle(at)bfbmb.bwl.de

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.

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