Promotion & Habilitation
Zulassungvoraussetzungen
Voraussetzung für die Zulassung als Doktorand*in ist ein mit "hervorragend", "sehr gut" oder "gut" abgeschlossenes Studium in
- einem Masterstudiengang oder
- einem Studiengang an einer Universität, Pädagogischen Hochschule oder Kunsthochschule mit einer mind. 4-jährigen Regelstudienzeit oder
- einem postgradualen Studiengang an einer Universität, einer Pädagogischen Hochschule oder einer anderen Hochschule mit Promotionsrecht
Bewerbungsfristen
Die vollständigen Unterlagen müssen spätestens 14 Tage vor der Fakultätsratssitzungim Prüfungsamt eingereicht werden. Später eingehende Anträge können erst in der nächsten Fakultätsratssitzung berücksichtigt werden.
Sitzungstermine Fakultätsrat:
Wintersemester 2023/24 Sommersemester 2024
05.12.2023 09.04.2024
09.01.2024 30.04.2024
28.05.2024
25.06.2024
Wichtiger Hinweis
Bitte beachten Sie, dass für die Annahme als Doktorand*in mind. 2 Fakultätsratsbeschlüsse gefasst werden müssen (d. h. es sind mind. 2 Sitzungen notwendig):
1. Sitzung: Betreuungszuweisung
2. Sitzung: Annahme als Doktorand*in
Die Betreuungsvereinbarung kann erst geschlossen werden, wenn die Betreuungszuweisung erfolgt ist (d. h. erst nach der 1. Fakultätsratssitzung).
Downloads
Promotionsordnungen
- 14.07.2021: Dritte Änderungsordnung zur Promotionsordnung der Pädagogischen Hochschule Weingarten vom 24. Oktober 2014
- 14.07.2021: Satzung über die Assoziierung von Hochschullehrerinnen und Hochschullehrernder Hochschulen ohne Promotionsrecht an der Pädagogischen Hochschule Weingarten (Assoziierungssatzung)
- 19.07.2019: Zweite Änderungsordnung zur Promotionsordnungder Pädagogischen Hochschule Weingarten vom 24. Oktober 2014
- 30.10.2015: Erste Änderungsordnung zur Promotionsordnung der Pädagogischen Hochschule Weingarten vom 24. Oktober 2014
- 24.10.2014: Promotionsordnung der Pädagogischen Hochschule Weingarten
- 24.10.2014: Anlagen zur Promotionsordnung der Pädagogischen Hochschule Weingarten
Habilitation
Zulassungsvoraussetzungen
Voraussetzung für die Zulassung als Habilitand*in sind:
- eine mit "magna cum laude" oder entsprechender Notenstufe abgeschlossene Promotion.
- gemäß § 39 LHG i. d. R. eine dreijährige Tätigkeit in Forschung und Lehre sowie i. d. R. eine schulpraktische Tätigkeit.
Bewerbungsfristen
Die vollständigen Unterlagen müssen spätestens 14 Tage vor der Fakultätsratssitzung im Prüfungsamt eingereicht werden. Später eingehende Anträge können erst in der nächsten Fakultätsratssitzung berücksichtigt werden.
Sitzungstermine Fakultätsrat:
Sommersemester 2023 Wintersemester 2023/24
11.04.2023 10.10.2023
09.05.2023 14.11.2023
13.06.2023 05.12.2023
04.07.2023 09.01.2024
Habilitationsordnung
- Habilitationsordnung der Pädagogischen Hochschule Weingarten vom 8. Mai 2015